Zimmerbrand wegen brennender Kerze – wer zahlt?
Kundendienst PRO LIFE| Zimmerbrand | 28. November 2022
Was wäre die Adventszeit ohne Kerzen, dem Duft von Mandarinen und Weihnachtsgebäck, einladenden Weihnachtsmärkten und leuchtenden Kinderaugen?
Familie Hess ist anfangs Dezember in die neue Mietwohnung gezogen und freuen sich auf das grosse Weihnachtsfest. Der echte Tannenbaum wird sorgfältig ausgewählt, nach Hause transportiert und zusammen mit den Kindern üppig geschmückt. Der grosse Höhenpunkt an Heilig Abend ist, wenn die Kerzen am Weihnachtsbaum brennen und die Familie zusammen ihre Weihnachtslieder singen.
Nach der Feier liegen die Kinder bereits lange schon im Bett und die Eltern sind mit den Aufräumarbeiten beschäftig, als Sie bemerken, dass im Wohnzimmer der Tannenbaum Feuer gefangen hat. Glücklicherweise können Sie den Brand mit einer Löschdecke umgehend selbstständig löschen. Zurück bleibt viel Rauch, Brandschäden am Teppich und Parkettboden und ein grosser Schock.
AUFGEPASST
Im Schadenfall haben Sie als Versicherungsnehmer eine ganze Reihe von Pflichten.
Hier finden Sie die nützlichen Informationen!
Wer zahlt, wenn es in der Mietwohnung brennt?
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist es empfehlenswert, die Risiken Feuer/Elementar, Diebstahl, Wasser und Privathaftpflicht durch eine Hausratversicherung abzudecken. Der Hausrat, das heisst alle beweglichen Sachen und Gegenstände, sind immer zum Neuwert versichert unter Abzug von einem vertraglich festgelegten Selbstbehalt. Die Versicherungssumme für den gesamten Hausrat sollte sehr sorgfältig und wahrheitsgetreu festgesetzt werden (eine Unterversicherung im Schadenfall kann so verhindert werden).
Im Fall der Familie Hess übernimmt die Hausratversicherung für den Brandschaden am Teppich die Kosten. Für den beschädigten Parkettboden und die verrussten Wände, kommt die Mieterhaftpflichtversicherung (Zeitwertentschädigung) auf.
Die Folgen von Brandfällen und ihre Ursachen
Laut der Statistik der Beratungsstelle für Brandverhütung entstehen die meisten Brände aufgrund von Unachtsam- und/oder Fahrlässigkeit.
In der Schweiz ereignen sich pro Jahr mehr als 20'000 Brände in Häusern oder Wohnungen. Dabei sterben bis zu 40 Menschen und durchschnittlich 200 Personen tragen zum Teil schwere Brandverletzungen davon. Strom, elektrische Geräte, Kerzen, Rauchwaren und Feuerwerk sind die häufigsten Brandauslöser und verursachen jährlich einen Schadensumme von mehr als 600 Mio. Schweizer Franken.
Durch die Befolgung der Ratschläge der BFB kann ein Grossteil der Schäden vermieden werden.
GUT ZU WISSEN
Haben sie gewusst, dass nachts unser Geruchssinn auch mitschläft?
Die Nase schläft mit!
Wenn man schläft, kann man das Feuer also nicht oder nicht so gut riechen. Tagsüber ist ein Feuer oft nicht so schlimm, weil man es sehen und schnell etwas dagegen unternehmen kann.
Unsere Tipps
· Rauchmelder anbringen. Wie man dies korrekt macht, erfahren Sie hier.
· Löschdecke griffbereit halten.
· Neben dem Weihnachtsbaum einen Eimer Wasser bereitstellen.
· Die Telefonnummer von der Feuerwehr, Sanität, Polizei etc. im Handy speichern. Feuerwehr 118, Sanität 144, Polizei 117
· Ermittlung der Versicherungssumme für den Hausrat (Inventarblatt Hausrat herunterladen)
Trotz den diversen Risiken die während der Adventszeit lauern, soll es dennoch eine besinnliche, magische und friedliche Zeit sein.
Von Herzen wünschen wir Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins neue Jahr.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzen und allfällige Versicherungslücken und Bedürfnisse anzusprechen. Für die optimale Abdeckung ist es notwendig, die Policen regelmässig überprüfen zu lassen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.
Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).
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