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Kundendienst PRO LIFE | Wertsachenversicherung | 30. Juni 2021

Das Rentnerpaar Tanner wohnt seit über 30 Jahren in ihrem Einfamilienhaus, welches in einem ruhigen Quartier liegt. Beide sind sehr aktiv und unternehmen viel gemeinsam mit Freunden oder Nachbarn. Als sie eines Tages von ihrem Nachmittagsspaziergang zurückkehren, steht ihnen der Schock ihres Lebens bevor.

Für welche Schäden kommt die Wertsachenversicherung auf? Deckt bei einem Einbruch auch die Hausratversicherung einen Teil der Schäden ab? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Fachbeitrag zum Thema.

Dreiste Einbrecher haben sich am helllichten Tag durch das aufgebrochene Garagentor Zugang in ihr Haus verschafft. Schublanden und Schränke wurden durchwühlt und deren Inhalt achtlos in den Zimmern verstreut. Geschockt vom angetroffenen Chaos, avisieren sie umgehend die Polizei. Die Beamten erscheinen nach wenigen Minuten und untersuchen den Einbruch. Zusätzlich zur Sachbeschädigung, ermitteln sie eine Diebstahlsumme in Höhe von 90'000 Franken. Abgesehen von einer kleineren Summe Bargeld, fehlen edle Schmuckstücke und ein erlesener Nerzmantel.

Die Tat hat Herr und Frau Tanner emotional sehr mitgenommen. Glücklicherweise ist der finanzielle Schaden gedeckt, da sie schon vor Jahren eine Wertsachenversicherung abgeschlossen haben. Hilfesuchend wenden sie sich an ihre Versicherung. Der Schadenexperte ihrer Versicherung nimmt mit ihnen Kontakt auf, um die Deckungsfragen zu prüfen.

Wertsachen- oder Hausratversicherung?

Der Schadenexperte erklärt ihnen, dass die Hausratversicherung eine solide Grunddeckung bietet. Diese kommt für die beweglichen und persönlichen Gegenständen, die durch die Grundrisiken Feuer/Elementar, Wasser und Diebstahl beschädigt werden auf.

Das Bargeld, welches durch den Einbruch abhandenkam und die Folgen der Sachbeschädigungen sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die integrierte Schmuckdeckung ist in der Hausratversicherung auf eine Versicherungssumme von 20'000 Franken begrenzt.

Die zusätzlich abgeschlossene Wertsachenversicherung deckt mehrere Risiken ab. Da es dabei um eine All-Risk-Versicherung handelt, spielt es keine Rolle, ob die versicherten Gegenstände beschädigt, zerstört oder gestohlen wurden.

GUT ZU WISSEN

Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Bestimmungen der Wertsachenversicherung in den allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) der Hausratversicherung oder in separaten Versicherungsbedingungen (VB) festgehalten.

Versicherte Gegenstände in der Wertsachenversicherung

Folgende Gegenstände sind in der Regel durch den Abschluss einer Wertsachenversicherung versichert:

Schmuck

Kunstwerke (Bilder, Skulpturen, Antiquitäten, Teppiche usw.)

Pelze (Mäntel, Jacken usw.)

Versichert sind also die Schäden die durch Diebstahl, Beraubung, Verlieren, Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung entstehen. Die Wertsachenversicherung geht jedoch noch weiter und kommt sogar für Schäden auf, die durch einen plötzlichen Aufprall, Fallenlassen der Wertsache sowie durch mutwillige Beschädigung entstehen.

Ausgeschlossen ist unter anderem:

Abnützung durch Gebrauch

Beschädigung durch Lichteinwirkung (der Pelzmantel verliert an Farbe), innerliches Verderben, Ungeziefer, chemische Einflüsse

Farbveränderungen bei Gemälden oder Lackschäden bei Musikinstrumenten

Beschädigung bei der Reinigung, Instandstellung oder Erneuerung

Schmuckgegenstände welche aus Fahrzeugen oder Boote entwendet werden

Schmuckgegenstände welche durch Drittpersonen transportiert werden

Die Liste ist nicht abschliessend!

AUFGEPASST

Die Wertsachenversicherung ist eine All-Risk-Versicherung.
Auch eine All-Risk-Versicherung deckt nicht alle Risiken ab. Schenken Sie immer den aktuellen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Ausschlüsse Beachtung.

Besonderen Beachtung ist auch dem örtlichen Geltungsbereich zu schenken. So kann in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beispielsweise stehen, dass am Wohnsitz der Schmuck ab einem Wert von 100'000 Franken in einem abgeschlossenen Tresor aufbewahrt werden muss, sofern er nicht getragen wird.

Die Wertsachenversicherung ist eine Vollwertversicherung (die Versicherungssumme entspricht dem Versicherungswert). Daher ist es enorm wichtig und entscheidend, die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln. Da dies bei einem Wertgegenstand nicht immer einfach ist, empfiehlt es sich, ein Expertengutachten einzuholen. Bei Kunstobjekten geben auch Auktionspreise oder Auktionskataloge einen hilfreichen Anhaltspunkt. Bei mehreren versicherten Gegenständen wird jedes Wertobjekt separat geschätzt und in der Police aufgeführt.

Wichtig: Der Wert des versicherten Gegenstandes kann sich rasch ändern und muss laufend angepasst werden. Beim Kauf oder Verkauf von Wertobjekten muss die Police ebenfalls angepasst oder ergänzt werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, allfällige Änderung der Versicherung zu melden.

UNSER TIPP

Hat ein Gegenstand für Sie eine besondere Bedeutung oder verfügt er über einen hohen Wert, empfehlen wir den Abschluss einer Wertsachenversicherung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir nehmen Ihre persönlichen Bedürfnisse ernst und finden für Sie die passende Versicherungslösung. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos. Reservieren Sie sich einen Beratungstermin. Alle unsere Fachspezialisten und – Spezialistinnen unterstützen Sie kompetent und erfüllen die Richtlinien der FINMA (eidgenössische Finanzmarktaufsicht) und sind Cicero-zertifiziert.

Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).


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