Wasserschaden in der Mietwohnung – zahlt meine Versicherung?
Kundendienst PRO LIFE | Wasserschaden| 28. August 2021
Familie Iseli wohnt seit acht Jahren in derselben Mietwohnung. Sie schätzen Grösse, Grundriss und Lage, die geräumigen Kinderzimmer und die netten Nachbaren sehr. Als sie nach einem Familienausflug nach Hause zurückkehren, bemerken sie, dass der Geschirrspüler die Küche unter Wasser gesetzt hat. Nach den Aufräumarbeiten entdecken sie den spröden Wasserschlauch, welcher zum Schaden geführt hat.
Frau Iseli informiert umgehend ihren Vermieter. Dieser teilt ihr mit, dass sie sich selbst um den Mieterschaden kümmern muss. Er werde sich lediglich um die Schadensregulierung des Eigentümsschadens kümmern. Frau Iseli versteht nur Bahnhof. Sie kontaktiert daraufhin die Schadenabteilung ihrer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Der Schadenexperte erklärt ihr den weiteren Ablauf der Schadensabwicklung.
UNSER TIPP
Versuchen Sie den Schaden umgehend zu beheben und melden Sie sich anschliessend direkt bei Ihrer Versicherung. Halten Sie die Telefonnummer der Schadenabteilung und Ihre Policennummer immer griffbereit.
Welche Versicherung übernimmt Wasserschäden?
Frau Iseli meldet bei Ihrer Versicherung folgende beschädigten Gegenstände an:
Geschirrspüler
Parkettboden
Küchenteppich
Roboterstaubsauger
Sideboard
Der Schadenexperte nimmt die Daten auf und erklärt ihr, für welche Schäden die Eigentümerversicherung aufkommt und welche über die Mieterversicherung abgewickelt werden.
Die Hausrat-Versicherung kommt für Schäden auf, welche durch die Grundrisiken Feuer/Elementar, Wasser und Diebstahl verursacht wurden. Versichert sind alle persönlichen und beweglichen Gegenstände. Familie Iseli kann somit den beschädigten Teppich, den Roboterstaubsauger und das Sideboard anmelden. Die Entschädigung erfolgt zum Neuwert!
Wäre der Wasserschaden durch ein Verschulden des Mieters entstanden, müsste die Privathaftpflicht-Versicherung für den Schaden aufkommen. Beispielsweise wenn die Badewanne überläuft und einen Wasserschaden am Mietobjekt verursacht.
Da der Geschirrspüler und der aufgequollene Parkettboden nicht zum Hausrat von Familie Iseli gehören, sondern fester Bestandteil der Wohnung sind (Eigentum des Vermieters), kommt die Gebäudewasser-Versicherung des Eigentümers für den Ersatz und die Reparatur auf.
GUT ZU WISSEN
Vermieter benötigen zwingend eine Gebäude- und
Mieter unbedingt eine Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung
Nun ist klar, dass sich der Schadenexperte von Iselis Versicherung um die Schadenabwicklung des Hausratschadens und der Eigentümer sich um einen sofortigen Ersatz des Geschirrspülers und die Reparatur des Parkettbodens kümmert. Iselis sind froh und dankbar, dass sie auf die Hausrat-Versicherung zurückgreifen konnten. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Risiken genau erläutert, welche bei einem Wasserschaden übernommen werden.
Wasser-Versicherungsschutz besteht für Schäden die entstehen durch:
Austritt von Wasser und Flüssigkeiten | aus Leitungen (undichte oder defekte Wasserleitungen), aus daran angeschlossenen Apparaten und Einrichtungen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Heizkörper), aus Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen usw., wegen Rückstau der Kanalisation |
Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude | vom Dach, aus Dachrinnen, Aussenablaufrohren, aus dem Baugrund, durch geschlossene Fenster, Türen usw. |
Auslaufendes Heizöl | aus Heizungs- und Tankanlagen im Inneren eines Gebäudes |
Frostschäden | Reparatur- und Auftaukosten von Frostschäden an Wasserleitungen und daran angeschlossenen Apparaten im inneren des Gebäudes sowie Reparatur- und Auftaukosten von Frostschäden an bodenverlegten Aussenleitungen, die dem Gebäude dienen (Zu- und Ableitungen) |
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Es gelten immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
AUFGEPASST
Jeder Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er angemessen versichert ist. Eine Deckungslücke kann verhindert werden, indem man eine seriöse Beratung in Anspruch nimmt.
Nehmen Sie Kontakt auf
Wir helfen Ihnen im Versicherungsdschungel die Übersicht nicht zu verlieren. Von der Beratung bis zu der gewünschten Versicherungsoptimierung stehe wir Ihnen zur Seite. Ihre Bedürfnisse nehmen wir ernst und setzten alles daran, Ihre Wünsche zu erfüllen. Reservieren Sie sich einen Beratungstermin. Alle unsere Fachspezialisten und – Spezialistinnen unterstützen Sie kompetent und erfüllen die Richtlinien der FINMA (eidgenössische Finanzmarktaufsicht) und sind Cicero-registriert.
Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).
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