Töffli fahren – die Nostalgie lebt auf!
Kundendienst PRO LIFE | Töffli/Mofa/Moped|6. Mai 2020
Der Traum des 14-jährigen Janis’ geht endlich in Erfüllung! Er erbt das Töffli seines Vaters und kann es kaum erwarten, damit durch die Gegend zu brausen. Während vielen Jahren wurde das Schmuckstück im Keller sorgfältig gelagert. Doch bevor das Abenteuer losgehen kann, gilt es mehr zu beachten als die Helmpflicht. Was muss Janis respektive Janis’ Eltern sonst noch wissen und beachten? Denn, etliche Vorschriften haben sich geändert, seit das Mofa das letzte Mal in Betrieb war.
GUT ZU WISSEN
Wer darf ein Töffli lenken? Welche Versicherungen sind obligatorisch? Wer kommt bei einem Diebstahl auf?
Diese Voraussetzung müssen Sie kennen
Das Mindestalter zum Führen eines Töfflis beträgt 14 Jahre. Es ist weder der Besuch eines Nothelfer-noch eines Verkehrskundekurses erforderlich. Nach bestandener Theorieprüfung muss das Töffli nur noch beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt angemeldet werden. Das Töffli (auch Mofa oder Moped genannt) wird in die Kategorie M (Spezialkategorie) Motorfahrräder eingestuft.
Für die Anmeldung des Töfflis benötigen Sie einen Fahrzeugausweis, ein Nummernschild und eine Kontrollmarke, (auch «gelbe Vignette» genannt). Die Kontrollmarke muss jedes Jahr erneuert werden und bestätigt, dass das Töffli über den benötigten Versicherungsschutz verfügt. Das Nummernschild und eine Kontrollmarke für Ihr Töffli erhalten Sie beim jeweiligen Strassenverkehrsamt. Befestigen Sie das Nummernschild mit der Kontrollmarke am Töffli und führen Sie den Fahrzeugausweis stehts mit sich.
Welche Versicherung ist obligatorisch?
Auch bei geringer Geschwindigkeit kann schnell einen Unfall passieren. Töfflifahrer müssen daher über eine obligatorische Haftpflichtversicherung verfügen. In der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung ist eine solche Versicherungsleistung inbegriffen. Versichert sind Schäden, welche die versicherte Person als Lenker verursacht. Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Dinge beschädigt oder zerstört werden und generell bei Vermögensschäden.
Unser Tipp
Klären Sie vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig die bestehende Versicherungsdeckung ab und ergänzen Sie diese gegebenenfalls.
Der Diebstahl
Möchten Sie Ihr Schmuckstück über die obligatorische Haftpflicht hinaus zusätzlich versichern, empfehlen wir den Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Mit dieser Deckung werden die Risiken am Töffli übernommen.
Statistiken zeigen auf, dass die nostalgischen Töfflis auf dem Markt wieder sehr beliebt sind. Der Zuwachs ist jedoch nicht nur dem Töffli allein, sondern auch dem modernen Elektrovelo zu verdanken. Elektrovelos (auch E-Bike genannt), werden mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h und gelben Nummernschild bedient und zählen zu den Motorfahrrädern.
Quelle: velojournal.ch
AUFGEPASST
Diese Deckung variiert von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft enorm.
Dies sind die gängigsten Risiken, die Sie via einer Teilkaskodeckung versichern können:
Feuer (Kurzschluss)
Beschädigung oder Zerstörung durch Naturgewalten (Elementar) wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Felssturz etc.
Diebstahl
Glasbruch
Kollision mit Tieren
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen wimmelt es von Ausschlüssen, Ausnahmen und allfälligen Verweisungen auf Zusatzbedingungen. Dem zusätzlichen Versicherungsschutz sind beinahe keine Grenzen gesetzt. So gibt es Versicherungsgesellschaften die zum Beispiel eine Assistance (Pannenhilfe) anbieten.
UNSER TIPP
Machen Sie sich Gedanken über Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzten und allfällige Versicherungslücken und Bedürfnisse anzusprechen. Für die optimale Abdeckung ist es notwendig, die Policen regelmässig überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.
Bei Fragen erreichen Sie uns via Kontaktformular.
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