Schweizer Versicherungen: Das müssen Einwanderer wissen!
Kundendienst PRO LIFE | Zuzüger aus dem Ausland |19. Dezember 2019
Die Kinder von Frau und Herr Weber sind längst «ausgeflogen» und stehen auf eigenen Füssen. Das Ehepaar Weber entscheidet sich, Ihr Heimatland Deutschland zu verlassen. Sie schmieden Pläne Ihre Zukunft in der nahegelegenen Schweiz zu verbringen. Die Sprachbarriere ist klein, der Arbeitsmarkt interessant, die Kultur sympathisch und die idyllische Bergwelt atemberaubend.
Herr Weber ist Arzt und findet rasch eine neue Arbeitsstelle in einem Krankenhaus. Frau Weber ist gelernte Krankenschwester, entscheidet sich jedoch, vorübergehend noch zu Hause zu bleiben. Schon vor dem Umzug merken sie, dass das Schweizer Versicherungssystem bei ihnen viele Fragezeichen hinterlässt.
Der Umzug
Nachdem die passende Mietwohnung gefunden wurde, die Zollformalitäten und die Anmeldung beim Wohnort geregelt waren, fing die Versicherungsgeschichte an.
Herr und Frau Weber wurden bei der Anmeldung auf der Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass in der Schweiz der Abschluss einer Krankenversicherung (Grundversicherung/KVG ) obligatorisch ist.
Ihr Vermieter verlangt umgehend eine Kopie der Mieterhaftpflichtversicherung.
Sie werden zudem in Kenntnis gesetzte, dass die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ebenfalls obligatorisch ist.
Von einem Drei-Säulen-Prinzip ist auch die Rede, vorallem betreffend Altersvorsorge und Rente wird viel gesprochen.
Frau und Herr Weber benötigen dringend Unterstützung in diesem Versicherungsdschungel. Sie wenden sich an eine Fachperson.
Die Anmeldung bei der Krankenkasse
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind verpflichtet, eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) abzuschliessen.
Versicherungspflichtig ist die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz:
Von der Geburt bis zum Tod (die Geburtenmeldung muss innert 3 Monaten nach der Geburt erfolgen).
Bis jemand die Schweiz dauerhaft verlässt (Abmeldung der Schriften auf der Gemeinde).
Der Wohnbevölkerung gleichgestellt, sind Personen die im Ausland auf Reisen gehen und dort keinen Wohnsitz annehmen, Studierende im Ausland, Schweizer welche im Ausland erwerbstätig sind, Entsandte und Internationale Diplomaten.
Einwanderer, welche sich bei der Wohngemeinde angemeldet haben, müssen innert 3 Monate eine solche Versicherung abschliessen.
Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) garantiert die freie Wahl des Versicherers. Jede versicherungspflichtige Person kann also frei wählen, bei welcher Kasse sie sich versichern lassen will. Die Krankenkassen ihrerseits müssen jede versicherungspflichtige Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen. Eine Ablehnung infolge Gesundheitszustand, hohem Alter oder Krankheiten ist verboten! Zusätzlich zum Obligatorium gibt es zahlreiche (freiwillige) Zusatzversicherung.
Achtung! Bei den Zusatzversicherungen (VVG / Versicherungsvertragsgesetz) bestehen keine Aufnahmepflichten und kein Verbot von Ausschlüssen und/oder Ablehnungen.
Die Mieterhaftpflichtversicherung
Die Hausratversicherung schützt die beweglichen und persönlichen Sachen. Im Alltag ist jedoch auch das Vermögen von einer Privatperson bedroht. Missgeschicke können jederzeit passieren. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schadenersatzansprüchen von Drittpersonen. Die haftpflichtige Person muss also für ihr eigenes Verhalten, als Familienhaupt, als Tierhalter, als Mieter von Wohnungen, als Eigentümer von selbstbewohntem Wohneigentum und noch vielem mehr aufkommen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Gesellschaft wird der genaue Umfang definiert.
Sowohl die Hausrat- wie auch die Privathaftpflichtversicherung sind nicht obligatorische Versicherungen. Oftmals wird jedoch vom Vermieter eine Mieterhaftpflicht, sprich eine Privathaftpflicht, verlangt.
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
Das SVG (Strassenverkehrsgesetz) sieht ein Obligatorium für die Motorfahrzeughaftpflicht vor. Würde kein Obligatorium bestehen, müsste der verantwortliche Lenker den verursachten Personen- und/oder Sachschaden selbst übernehmen. Wer schon einmal in einem Autocrash verwickelt war weiss, wie schnell die Schadenskosten in die Höhe schiessen können. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Die Altersvorsorge
Das Sozialversicherungssystem der Schweiz beruht auf obligatorische und nicht obligatorische Versicherungen. Im Drei-Säulen-Prinzip wird das Aufbausystem erläutert. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich heute schon Gedanken für das Alter zu machen. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr dazu.
Die Schweiz – das Ausländerparadies!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Sie sehen – als Einwanderer muss an einiges gedacht werden. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht! Wir empfehlen Ihnen, sich mit einem Versicherungsberater oder Versicherungsbroker in Verbindung zu setzen. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.
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