Schützen Sie Ihr Recht
Kundendienst PRO LIFE | Rechtsschutzversicherung | 26. April 2019
Frau Gfeller zieht aus der Mietwohnung aus. Der Vermieter verlangt, dass die Wohnung auf ihre Kosten neu gestrichen wird. Er verweigert deshalb die Rückgabe des Mietzinsdepots, welches die junge Frau beim Einzug hinterlegen musste. Es folgt ein langer und ärgerlicher Briefwechsel mit dem Vermieter. Frau Gfeller klagt die Rückgabe des Mietdepots ein. In ihrem Falle übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Streitigkeit, da es sich um eine Frage des Mietrechts handelt.
Manchmal kann ein klärendes Gespräch einen Konflikt lösen und viel Geld und Zeit sparen. Leider sind die Konfliktparteien aber nicht immer dazu bereit. So können langwierige und kostspielige Verhandlungen entstehen. Falls keine Einigung gelingt, hilft nur der Gang vor das Gericht. Es kommt zu einem Prozess, in dem der Richter ein verbindliches Urteil fällt. Prozesse zu führen ist für beide Parteien aufwändig und riskant.
Die Rechtsschutzversicherungen
Unterschieden werden folgende Rechtsschutzbereiche:
Privatrechtsschutzversicherung: Sie versichert die Rechtsfälle, die für Privatpersonen wichtig sind. Zum Beispiel rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Mietvertragsrecht, Konsumenten- und Vertragsrecht und vieles mehr.
Verkehrsrechtsschutzversicherung: Sie ist speziell für Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr gedacht.
Betriebsrechtsschutzversicherung: Sie umfasst Rechtsfälle von Unternehmen.
Bei versicherten Rechtsfällen können folgende Leistungen erbracht werden:
Rechtsberatung
Anwaltskosten
eine durch das Gericht auferlegte Kaution
Kosten von benötigten Gutachten
Gerichtskosten
Entschädigungszahlungen an die Gegenpartei
Gut zu wissen
Kosten, welche durch eine Ehescheidung entstehen, sind nie versichert. Einige Versicherung bieten eine grundlegende Rechtsberatung an.
Den örtlichen Geltungsbereich ist in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) geregelt.
Die Garantiesumme (Summe pro Gerichtsfall) steht in der Police.
Es besteht immer eine Wartefrist. Die AVB regeln diese im Detail.
Die Rechtsschutzversicherung ist eine nicht obligatorische Versicherung.
Für welches Publikum macht eine Rechtschutzversicherung Sinn?
Manche Personen bevorzugen unangenehmen Konflikten selbst zu regeln. Andere bleiben lieber im Hintergrund, delegieren die Rechtsstreitigkeit an eine Fachperson und sparen damit viel Zeit, Geld und Nerven. Eine Rechtsschutzversicherung entlastet enorm!
Auf dem Schweizer Versicherungsmarkt gibt es viele Anbieter. Mit einer Jahresprämie ab 235.00 CHF verfügt eine Familie (Privat- und Verkehrsrecht) über einen solchen Versicherungsschutz.
Aufgepasst: Oft ist das Rechtsschutzrisiko in einer Paketlösung bereits inbegriffen. So ist es durchaus möglich, dass in der Motorfahrzeug-, Hausrat-, Reise- und KMU-Versicherung oder in der Krankenkasse bereits das gewünschte Risiko abgedeckt ist.
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