Reiseversicherung abschliessen – Nötig oder unnötig?
Kundendienst PRO LIFE| Reiseversicherung | 26. August 2020
Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen… Dieses bekannte Zitat stammt von Matthias Claudius und wurde in „Urians Reise um die Welt“ aus dem Jahre 1786 erstmals veröffentlicht. Ob die Reise mit dem Auto, dem Wohnwagen, dem Flugzeug oder gar zu Fuss angetreten wird, bleibt den eigenen Vorlieben und/oder dem Ferienbudget überlassen.
Die Ferien sind gebucht, die Vorfreude riesig. Doch was gilt es vor Antritt der Reise sonst noch zu beachten? Oftmals wird bei der Vorbereitung ganz vergessen, dass auch der Versicherungsschutz beachtet werden muss, damit die schönsten Wochen des Jahres nicht unter Umständen in einem finanziellen Fiasko enden.
GUT ZU WISSEN
Der Abschluss einer Reiseversicherung ist in jedem Fall dringend zu empfehlen. Versichert sind Annullierungskosten im direkten Zusammenhang bei nicht oder verspätet angetretenen Reisen. Auch Kosten für nicht genutzten Eintrittstickets werden erstattet.
Während der Corona-Pandemie, zeigte sich die Wichtigkeit einer solchen Versicherung. Da die Einreisebestimmungen je nach Land stark variieren können, besteht beim Thema Versicherungsschutz keine einheitliche Lösung. Viele Versicherungsgesellschaften haben die AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) angepasst!
Achtung: Pandemie ist nicht gleich Epidemie
Annullationsversicherung
Diese Versicherung kommt dann zum Tragen, wenn eine bereits gebuchte und bezahlte Reise aus einem der folgenden Gründe nicht angetreten werden kann:
Der Versicherte (auch nahestehende Person) wird krank, stirbt oder erleidet einen Unfall (ärztliches Zeugnis)
Verlust des Arbeitsplatzes
Verspätung/Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln
Ereignisse (auf der Reiseroute oder an der Zieldestination) wie Epidemie, Brand, Elementarereignisse, Tsunami, Erdbeben, Streiks etc.
Grounding, Streik oder Konkurs der Fluggesellschaft oder des Reiseanbieters
Personen-Assistance
Welcher Wanderer respektive Wanderin kennt das Phänomen nicht? Man ist in den Bergen unterwegs, geniesst die herrliche Aussicht, das tolle Wetter und innert Minutenfrist schlägt dieses um. Es regnet in Strömen und schlimmstenfalls kommt auch noch Hagelschauer dazu. Natürlich will man sich dann beeilen und möglichst schnell ins Tal absteigen. Ein Sturz reicht, das Bein ist gebrochen und an einen Abstieg aus eigener Kraft ist nicht mehr zu denken. Die REGA muss für den Rücktransport ins Tal aufgeboten werden.
UNSER TIPP
Manchmal verfügt man bereits über eine Reiseversicherung und ist sich dessen überhaupt nicht bewusst. Bei einigen Kreditkarten ist zum Beispiel eine Reiseversicherung mit dabei und muss nicht separat noch einmal abgeschlossen werden.
Und wer bezahlt nun bei einem Wanderunfall?
Falls man in der Krankenkasse über eine Zusatzversicherung verfügt, übernimmt diese im Inland eine unlimitierte Summe. Im Ausland einen maximalen Betrag von CHF 20‘000.— pro Kalenderjahr.
Die Personen-Assistance deckt Rückruf- und Transportkosten, Rückzahlbarer Kostenvorschuss im Ausland, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten, Such-, Rettungs- und Bergkosten zu einem Maximalbetrag, der in der Regel die Zusatzversicherung ergänzt/übersteigt. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Fahrzeug-Assistance
Die Fahrzeug-Assistance darf nicht mit der Autoversicherung verwechselt werden, deckt sie doch nur die personenbezogenen Kosten ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem eigenen Auto oder einem fremden Auto (z. B. Mietauto) unterwegs ist.
Dies können die versicherten Leistungen sein: Pannenhilfe, Abschleppen, Fahrzeugbergung, Transport- und Transportmehrkosten, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten und noch vieles mehr!
Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Modell ändert sich die Deckung/Leistung. Ein ausführliches Gespräch mit dem Versicherungsberater ist zu empfehlen.
Was wird nicht bezahlt?
Arzt- und Spitalkosten werden von der Reiseversicherung nicht übernommen, sondern sind via Krankenversicherung abgedeckt. In der Helsana-Gruppe ist eine umfassende, 12monatige Auslandsdeckung in den Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA integriert. Ob diese Deckung für alle Destinationen ausreicht, darüber kann die persönliche Ansprechperson beim Krankenversicherer angefragt werden.
AUFGEPASST
Viele Versicherungsgesellschaften bieten Reiseversicherungen an. Beachten Sie genau den Geltungsbereich (Inland/Ausland), die Versichertenleistungen (Gratis- und Zusatzleistungen) sowie die Ausschlüsse. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist alles Wissenswerte niedergeschrieben.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Sie sehen, es muss so einiges überprüft und das Kleingedruckte der Reiseversicherungspolice genau studiert werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gemeinsam analysieren wir Ihre Bedürfnisse und stehen Ihnen mit wertvollen Tipps zur Seite.