Privathaftpflichtversicherung – was umfasst die Grunddeckung und reicht sie aus?
Kundendienst PRO LIFE| Privathaftpflichtversicherung | 26. Februar 2021
Der Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Macht es Sinn, sie trotzdem abzuschliessen und warum? Spielt es beim Entscheid eine Rolle, ob man Mieter, Hauseigentümer, Single, Paar oder eine Familie mit Kindern ist?
Familie Matti wohnt mit ihren drei Kindern und dem Hund Charly in einem hübschen Mehrfamilienhaus. In der geräumigen und kinderfreundlichen Mietwohnung fühlen Sie sich sehr wohl.
Gute Gründe für den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung
Oftmals ist die Privathaftpflicht zusammen mit der Hausrat-Versicherung in einer Police abgesichert. Familie Matti besitzt glücklicherweise schon seit Jahren eine solche Police. Sie wissen, dass sie haften, sobald Sie gewollt oder ungewollt jemandem einen Schaden zufügen und sind verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Herr Matti hat in den AVBs (allgemeinen Versicherungsbedingungen) seiner Versicherungsgesellschaft gelesen, dass sie als Familie auch dann haftbar gemacht werden, wenn Hund Charly oder die Kinder einen Schaden verursachen. Dies gilt auch für den Fall, wenn an einem Gegenstand, für den sie verantwortlich sind, ein Schaden entsteht.
Hier ein paar Beispiele:
Hund Charly greift einen Spaziergänger an und zerreisst dessen Mantel
Frau Matti schüttet aus Versehen ein Glas Rotwein auf das Kleid der Nachbarin aus
Beim Spielen mit dem Flugdrachen, landet dieser direkt in die Fensterscheibe des Nachbarhauses und beschädigt das Fensterglas
Die dreijährige Tochter kritzelt einen grossen Regenbogen an die Wand der Mietwohnung
AUFGEPASST
Jeder haftet im Schadenfall mit seinem Vermögen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man eine Privathaftpflichtversicherung abschliesst.
Versichert sind immer Personen- (einer anderen Person wird ein Schaden zugefügt) und Sachschäden (Schäden an einem fremden Gegenstand) sowie daraus erfolgende Vermögensschäden.
Die Privathaftpflicht umfasst die Haftpflicht der versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als
Privatpersonen für ihr eigenes Verhalten (sämtliche Missgeschicke im Privatleben wie z. B. das Verschütten des Rotweins auf dem Kleid der Nachbarin).
Familienoberhaupt – Eltern für eigene Kinder, Ferienkinder und andere Minderjährige unter ihrer Obhut (wenn beispielsweise der Flugdrachen beim Spielen das Fensterglas des Nachbarn beschädigt).
Tierhalter müssen für Schäden einstehen, die das Tier anrichtet, (z .B. den zerrissenen Mantel von einem Spaziergänger nach einem Angriff).
Mieter (Als Mieter von Wohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienhäuser etc. ist man gegenüber dem Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln. Wie im Beispiel oben mit der bekritzelten Wand in der Mietwohnung).
Eigentümer (Der Eigentümer haftet für sein selbst bewohntes Wohnhauses/Ferienhauses mit max. drei Wohnungen, wenn z. B. ein Besucher auf der defekten Treppenstufe hinfällt).
Ausübende einer nebenamtlichen Tätigkeit (ist man z. B. im Sportverein, Kulturorganisation usw. tätig, sind die «Missgeschicke» während der Ausübung abgedeckt).
Angehörige der Schweizer Armee, des Zivildienstes oder der freiwilligen Feuerwehr (Wenn z. B. währen dem Zivildienst ein «Missgeschick» passiert, wird der Schaden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen).
Arbeitgeber von Hauspersonal – Familie Matti hat eine Putzhilfe, die für 2 Stunden die Woche vorbeikommt. Im Badezimmer fällt der Putzfrau während dem Reinigen das Parfümfläschchen ins Lavabo. (Als Arbeitgeber der Putzfrau muss Herr Matti für den Mieterschaden mit seiner Privathaftpflicht einstehen).
Sporttreibende, Waffenbesitzer oder Schützen (z. B. wenn Herr Matti während dem Golf spielen einen Passanten mit dem Golfball verletzt. Ausgeschlossen sind Jagdunfälle, siehe Zusatzversicherung).
Benutzer von Fahrrädern oder Motorfahrrädern (Die Velovignette wurde im Jahr 2012 abgeschafft) Wenn also z. B. Frau Matti mit ihrem Velo ein Auto beschädigt, kommt ihre Privathaftpflicht dafür auf.
Benutzer und Aufbewahrer von fremden Sachen (Sachen, die wir ausleihen, werden «in Obhut» genommen.) Wenn beispielsweise Frau Matti das Bike von ihrer Freundin ausleiht, damit stürzt und das Bike dabei beschädigt, kommt ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf).
GUT ZU WISSEN
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich definiert. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die AVBs (allgemeinen Versicherungsbedingungen) Ihres Versicherungsprodukts genau studieren.
Was beinhaltet ein angemessener Versicherungsschutz?
Je nach Lebenssituation, in der man sich befindet, macht es Sinn, die Privathaftpflicht-Versicherung den gegebenen Umständen anzupassen.
Die Garantiesumme beispielsweise kann frei gewählt werden. Üblich ist eine Deckung von 5 Millionen Franken. Älteren Policen beinhalten manchmal noch eine 3 Million Garantiesumme. Diese Variante ist veraltet und nicht zeitkonform. Im Schadenfall könnte somit sogar eine gefährliche Unterversicherung entstehen.
Warum aber muss die Garantiesumme so hoch sein? Es gibt leider existenzbedrohende Haftungsfälle, die ihr Vermögen beeinträchtigen könnten. Beispielsweise ein Kinderstreich, der aus dem Ruder läuft und sich zu einer finanziellen Katastrophe entwickelt oder die Verursachung eines Unfalls mit ernsthaften Verletzungen für das Opfer.
Ob man eine Einzel- oder Familiendeckung benötigt, hängt von den Anzahl Personen ab, die im selben Haushalt leben oder gemäss Definition in den AVBs (allgemeine Versicherungsbedingungen) der Versicherungsgesellschaft zum Familienkreis gehören.
Wie bei allen Versicherungsverträgen, wird auch in der Privathaftpflichtversicherung ein Selbstbehalt definiert. Je tiefer der Selbstbehalt, desto höher die Prämie. Üblicherweise wird ein Selbstbehalt von 200 Franken festgelegt.
Nicht alle Menschen verfügen über dasselbe Schutzbedürfnis. Deshalb bieten Versicherungsgesellschaften eine Reihe von ergänzenden, optionalen Zusatzversicherungen an. So können zur Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung beispielsweise zusätzlich folgende Risiken eingeschlossen werden:
Zusatzbaustein «Jägerhaftpflicht»
Zusatzbaustein «Pferdemieter»
Zusatzbaustein «Führen fremder Motorfahrzeuge»
Achtung: Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Wir empfehlen daher, die AVBs (allgemeinen Versicherungsbedingungen) des gewünschten Versicherungsprodukts genau zu studieren. Sowohl der Umfang der Versicherungsdeckung als auch den Ausschlüssen muss besondere Beachtung geschenkt werden.
Typische Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherungs-Deckung können sein:
Haftung als Motorfahrzeughalter und Haltern von Wasser- und Luftfahrzeugen (hier kommt die gesetzliche Haftpflicht für allfällige Schäden dafür auf).
Eigenschäden (Frau Matti setzt sich auf die Gleitsichtbrille von Herrn Matti)
Für Abnützungsschäden (Herr und Frau Matti rauchen in der Mietwohnung, dadurch vergilben die Wände).
Achtung: Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Wieviel kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Viele Versicherungsgesellschaften gewähren in bestimmten Situationen auf der Privathaftpflicht-Deckung eine Prämienreduktion. Von diesem Vorteil kann beispielsweise ein Wohneigentümer profitieren. Wer in einem Eigenheim lebt, kann aus der Mieterhaftpflicht keinen Nutzen ziehen. Mietet er jedoch während den Ferien eine Wohnung, haftet er nur noch für Mieterschäden, die er in der Ferienwohnung verursacht.
Rabatt erhält, wer die Privathaftpflicht-Versicherung zusammen mit der Hausratversicherung im selben Vertrag bei derselben Versicherung abschliesst. Die Verwaltungskosten werden so tief gehalten und man profitiert in dem Fall von einem Kombirabatt.
Die jährliche Prämie für ein Privathaftpflicht-Versicherung für eine Einzelperson beläuft sich auf ca. 100 Franken, für eine Familienversicherung muss mit ca. 150 Franken gerechnet werden.
UNSER TIPP
Damit Sie immer optimal versichert sind, empfehlen wir Ihnen, sich laufend beraten und die aktuelle Lebenssituation überprüfen zu lassen.
Nehmen Sie Kontakt auf
Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).
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