Meine Missgeschicke versichern, geht das? Ja, mit der vorteilhaften Zusatzversicherung Hausrat-Kasko
Kundendienst PRO LIFE| Hausratkasko | 26. Oktober 2020
In der Regel geschieht ein Missgeschick nicht absichtlich. Doch in unserem hektischen Alltag sind wir oft unter Zeitdruck, abgelenkt oder übermüdet. Es kann durchaus vorkommen, dass wir einen wertvollen Gegenstand beschädigen, verlieren, verlegen oder fallen lassen. Kann man die Folgen von Missgeschicken versichern? Falls ja, unter welchen Bedingungen und lohnt sich eine solche All-Risk-Versicherung?
Die Hausrat-Kaskoversicherung im Überblick
Hausratversicherungen decken bekanntlich die Gefahren von Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl ab. Die Hausrat-Kaskoversicherung ist eine Zusatzdeckung.
UNSER TIPP
Lassen Sie ihre Versicherungssituation laufend überprüfen.
Jede Lebenssituation bedingt seine besonderen Bedürfnisse.
Hier eine Übersicht der möglichen versicherten Gegenstände der Hausratkasko
Elektrogeräte wie Fotokamera, Drucker, Home-Cinema, Flachbildschirm, Spielekonsolen, Laptops, Tablets, Mobiltelefone usw.
Sportgeräte wie Ski, Snowboards, Rollerblades, Golf- und Tennisausrüstungen, Gleitschirme, Fitnessgeräte, Eishockey- und Reitausrüstungen, ferngesteuerte Modellfahr- und Flugzeuge sowie Drohnen usw.
Wertsachen wie Musikinstrumente, Schmuck, Uhren, Pelze, Bilder
übrige Geräte die zum privaten Gebrauch dienen wie zum Beispiel Heimwerkzeuge, Rasenmäher und Hörgeräte
GUT ZU WISSEN
Jede Versicherungsgesellschaft hat unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Beachten Sie die versicherten Gegenstände und Deckungen genau.
Versicherten Gefahren sind
Beschädigung (unvorhergesehen und plötzlich)
Stromwirkungsschäden (unvorhergesehen und wenn die Geräte unter Spannung stehen)
Verlieren, Verlegen und Abhandenkommen können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen versichert werden.
Was ist nicht versichert?
In den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) sind die Gegenstände und Gefahren genau niedergeschrieben. Bitte schenkt den Ausschlüssen eine grosse Beachtung. Nicht versichert, könnten zum Beispiel die Wiederherstellungskosten für Dateien, Fahr- und Motorfahrräder, gemietete oder geleaste Gegenstände (wie der Laptop für das Homeoffice), allmähliche Ereignisse (wie Abnützung), Geldwerte und noch vieles mehr sein.
Schäden durch die Grundgefahren von Feuer-, Elementar-, Diebstahl und Wasserereignisse werden wiederum durch die Hausrat-Versicherung übernommen.
Beispiele für versicherte Schäden in der Hausrat-Kasko
Die 14-jährige Nina erledigt ihre Hausaufgaben heute auf dem Tablet. Während sie sich eine kurze Pause gönnt, verschüttet sie Wasser über das Tablet.
Marianne stösst beim Staubsaugen versehentlich den Fernseher um.
Dario geniesst einen Prachttag in den verschneiten Schweizer Bergen. Bei einem Sprung über eine Schanze, bricht ein Ski entzwei.
Melanie liebt ihre Violine über alles und geht immer sehr sorgfältig damit um. Durch eine Unachtsamkeit fällt ihr das kostbare Musikinstrument aus den Händen.
Hanspeter trägt seit kurzem Hörgeräte. Obwohl er genau zu wissen glaubt, wo er das Gerät am Vorabend hinlegte, kann er die wertvollen Gegenstände einfach nicht mehr finden.
Weitere wertvolle Infos zur Zusatzversicherung Hausrat-Kasko
Der Geltungsbereich dieser genialen Zusatzversicherung gilt weltweit. Somit auch wenn sie sich auf Reisen befinden.
Die Versicherungsdeckung gilt für alle im selben Haushalt lebenden Personen. Wenn also beispielsweise eine fünfköpfige Familie (davon drei Jugendliche) alle mit Smartphones, Tablets, Ski etc. ausgestattet sind, macht der Abschluss einer Hausratkasko-Versicherung durchaus Sinn.
AUFGEPASST
Nicht alle Jugendlichen sind automatisch über die Hausrat- und Privathaftpflicht Versicherung der Eltern eingeschlossen. Überprüfen sie die Bedingungen.
Praktischerweise müssen die einzelnen Gegenstände nicht separat auflistet werden. Die Versicherungssumme kann oft frei zwischen 2'000 bis 30'000 Franken gewählt werden.
Die Hausrat-Kasko Deckung ist eine «erste Risiko» Versicherung, was bedeutet dies? Eine erst Risiko Versicherung hat den Vorteil, dass im Schadenfall keine Unterversicherung angerechnet wird. Bei Vertragsabschluss wird der Kundenberater zusammen mit dem Versicherungsnehmer die gewünschte Versicherungssumme vereinbaren. Im Schadenfall werden die entstanden Kosten bis maximal zur Höhe der vereinbarten Summe voll vergütet.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzen und allfällige Versicherungslücken anzusprechen. Für die optimale Abdeckung ist es notwendig, die Policen regelmässig überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.
Mittels Kontaktformular erreichen Sie uns umgehend.
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