Marco studiert noch ein bisschen…
Kundendienst PRO LIFE | Matura| 30. August 2018
Marco ist 16 Jahre alt und wohnt mit seiner Familie in Zweisimmen. Er hat die obligatorische Volksschule dieses Jahr beendet und sich entschieden, nach den Sommerferien das Gymnasium in Thun zu besuchen.
Gemäss Statistik vom BFS liegt Marco voll im Trend! Im Jahr 2015 haben mehr als ein Drittel der jungen Erwachsenen einen Maturitätsabschluss erworben. Mit 20,8% ist die gymnasiale Maturitätsquote höher als die Berufsmaturitätsquote (15,1%).
Bildquelle: BSF
Mit dem Studentenleben beginnt ein neuer Lebensabschnitt
Während die ehemaligen Mitschüler von Marco eine Berufslehre beginnen, und somit in den Genuss des ersten Monatslohnes kommen, streben die Anderen den Besuch einer Fachmittelschule an, legen ein Zwischenjahr mit einem Praktikum oder besuchen freiwillig das 10. Schuljahr. Marco hat sich entschieden sein Glück am Gymnasiums zu versuchen. Einige müssen aufgrund der unvorteilhaften Distanzen das Elternhaus bereits verlassen. Andere werden Wochenaufenthalter oder gründen die erste WG (Wohngemeinschaft). Diese und andere Situationen bringen einige Änderungen mit sich.
Welche Versicherungen sind zum Ende der Schulzeit wichtig?
Nach der Schule stehen junge Menschen auf eigenen Beinen. Wir listen auf, welche Versicherungen Sie jetzt klären sollten:
Krankenkasse/Jugendtarif
Bis zum 18. Lebensjahr profitiert jeder Einwohner/in der Schweiz vom Kindertarif. Anschliessend wird der Jugendtarif angewandt. In der Grundversicherung wird sich sowohl die Franchise (bisher keine oder Wahlfranchise) wie auch den Wechsel vom Kinder- zum Jungendrabatt ändern. Wir empfehlen ein geeignetes Sparmodel zu wählen (z.B. neu ein Telefonmodell, bisher Hausarztmodell). Die Unfallversicherung darf ausgeschlossen werden, sofern man durchschnittlich mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist.
Hausrat-Versicherung
Zum Hausrat gehören bewegliche Sachen, die dem Privatgebrauch dienen. Diese werden in der Regel gegen die Risiken Feuer/Elementar, Diebstahl und Wasser versichert. Die Hausratversicherer stellen zum Teil recht unterschiedliche Bestimmungen auf über den Kreis der in einer Familienversicherung eingeschlossenen Personen. Unterschiedlich behandeln die AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) auch all die möglichen Fälle, wenn Kinder mündig werden und allmählich ausziehen. Zum Teil bleiben sie so lange versichert, wie sie noch zu Hause wohnen oder anderswo bloss Wochenaufenthalter sind; teilweise erlischt die automatische Versicherung, sobald sie eine eigene Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Privathaftpflicht-Versicherung
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die Haftpflicht der versicherten Person in ihrer Eigenschaft als Privatperson, Familienhaupt, Tierhalter, Mieter u.v.m. In der Regel besitzt die Familie nebst der Hausrat- auch eine Privathaftpflichtversicherung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kreis der versicherten Personen zu bestimmen. Versichert sind dann alle Personen, die in den AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) als zur Familie gehörig definiert werden. Erwachsene Kinder, die noch im Haushalt wohnen, sind oft bis zu einem bestimmten Alter mitversichert, solange sie keine eigene Erwerbstätigkeit ausüben. Falls das Elternhaus dauerhaft verlassen und eine eigene Wohnung bezogen wird, empfehlen wir auf jeden Fall, den Abschluss einer Mieterhaftpflicht-Versicherung.
Unfallversicherung
Siehe Erläuterung zur Krankenkasse oben!
AHV/IV
Die AHV/IV ist in der ersten Säule (staatliche Vorsorge) geregelt. Ziel ist es die Existenzsicherung für die gesamte Bevölkerung der Schweiz zu sichern. Obligatorisch versichert sind alle Personen die nichterwerbstätig (also Kinder, Studenten, Hausfrauen) sind sowie Erwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz, Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland (aber Arbeitsort Schweiz) und Schweizer Bürger mit einer Tätigkeit im Ausland für die schweizerische Eidgenossenschaft. Beitragspflichtige Personen sind nur erwerbstätige Personen ab dem 18. Lebensjahr aber spätestens auch die Nichterwerbstätige ab dem 20. Lebensjahr.
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Das BVG ist in der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) geregelt. Diese Säule soll zusammen mit der ersten Säule die Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung bezwecken. Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmer in der Schweiz mit einem bestimmten Mindesteinkommen ab dem 1. Januar des Jahres nach dem 17. Geburtstag bis zur Pensionierung. Auch Arbeitslose während des Taggeldbezuges. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag erhöht sich der Versicherungsschutz, da nebst dem Risiko Tod und Invalidität auch für das Alter gespart wird.
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Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzen und allfällige Versicherungslücken anzusprechen. Für die optimale Abdeckung ist es notwendig, die Policen regelmässig überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.
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