Januarloch - Prämienausstände
Kundendienst PRO LIFE | Prämienausstände| 24. Januar 2019
Die Silvesternacht ist vorüber, der Weihnachtsbaum entsorgt und die Weihnachtsbeleuchtung ruht wieder im Keller. Die Arbeit ruft, der Alltag schleicht sich wieder ein und die Rechnungen flattern wie gewohnt ins Haus.
Ich will nicht ins Januarloch fallen!
Der 13. Monatslohn wird in der Regel im Dezember früher überweisen als der monatliche Lohn. Das ist eine willkommene Wohltat! Bedenken Sie jedoch, dass es auch länger dauern wird, bis der Januarlohn auf dem Konto ankommt.
Die meisten Versicherungen werden mit einer vertraglich festgehalten Prämienfälligkeit auf den 1. Januar abgeschlossen. Das heisst soviel wie, dass die meisten Versicherungsrechnungen Ende Jahr beglichen sein sollten.
Nach all den kostspieligen Feierlichkeiten und den beglichenen Rechnungen, kann man rasant in das berüchtigte «Januarloch» fallen.
Quelle: BFS
40 Prozent der Bevölkerung leben in einem Haushalt mit mindestens einer Art von Schulden, 8 Prozent in einen Haushalt mit mindestens drei verschieden Schuldenarten.
7 Tipps mit denen Sie das Januarloch umgehen können:
Kredite sind mit Vorsicht zu geniessen. Schulden mit einer Kreditaufnahme zu bekämpfen, ist eine denkbar schlechte Idee.
Verzichten Sie auf überflüssige Versicherungen. Doppelversicherungen müssen nicht sein!
Seien Sie besorgt, dass sich keinen Schuldenberg anhäuft. Versuchen sie allfällige Schulden regelmässig zu begleichen.
Definieren Sie ihre persönlichen, realistischen und finanziellen Ziele.
Optimieren Sie die Ersparnisse. Vergleichen Sie die Angebote, um den Höchstwert rauszuholen.
Lassen Sie sich beraten.
Was passiert, wenn ich die geschuldete Prämie nicht begleichen kann?
Der Versicherungsnehmer schuldet die Prämie. Das ist seine Hauptpflicht! Der Versicherer sendet dem Kunden die Rechnung und räumt ihm eine Zahlungsfrist ein z.B. «zahlbar innert 30 Tagen». Mit Ablauf der Zahlungsfrist wird die Prämienforderung fällig. Es folgt eine schriftliche Mahnung welche eine Zahlungsaufforderung (Zahlung der Prämie innert 14 Tagen) und Androhung der Kostenfolgen bei Nichtbezahlung innert Frist erklärt. Dem Versicherungsnehmer wird zudem mit der Mahnung über den Deckungsunterbruch informiert.
Wenn der Kunde nicht innert 14 Tagen zahlt, gerät er in Verzug. Der Versicherer haftet nun nicht mehr für Schäden. Die Versicherung ruht, wobei die Prämie weiterhin geschuldet ist.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Die Versicherungsgesellschaften auf dem Schweizermarkt unterliegen dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und dem OR (Obligationsrecht). Die Versicherer sind gezwungen, in jeder Hinsicht das Mahnverfahren zu befolgen.
Zur Prämienoptimierung (z.B. bei einer Überversicherung) oder bei einem finanziellen Engpass (Ratenzahlungen kann eine Option sein), empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Versicherungsberater Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzten.
Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung. Mittels Kontaktformular erreichen Sie uns umgehend.
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