Hotel Mama adieu!
Kundendienst PRO LIFE | erste Wohnung | 25. September 2018
Zu Hause bei den Eltern wohnen kann durchaus wunderschön und praktisch sein. Der Kühlschrank ist ständig voll, die Wäsche liegt gewaschen, parfümiert und zusammengefaltet im Schrank und der Weckdienst am Morgen versagt nie. Man ist selten allein. Falls man noch über keinen Führerschein verfügt, kann man oft mit einem kostenlosen Taxidienst rechnen und falls man mal knapp bei Kasse ist, springt der persönliche Bancomat zu Hause schon ein.
Diese Wohlfühloase mag für einige Zeit toll sein. Vor allem wenn man bedenkt, wieviel Geld man während dieser Zeit ansparen kann. Irgendwann kommt jedoch der Zeitpunkt, an dem man sich vom Elternhaus trennen will oder muss. Einige ziehen von zu Hause aus, weil der Arbeitsort zu weit weg ist; Andere weil sie sich nach den eigenen vier Wänden sehnen.
Was kostet mich eine Mietwohnung?
In Zeitungen, online oder durch das eigene Netzwerk findet man in der Regel relativ schnell eine Mietwohnung.
Ende 2016 lebten in der Schweiz 2,2 Millionen Haushalte (61%) in einer Mietwohnung. Die städtischen Kantone Basel-Stadt (83%) und Genf (81%) weisen den höchsten Anteil an Mietwohnungen auf, die Kantone Wallis (41%) und Jura (42%) hingegen die tiefsten. Mieterhaushalte sind vor allem Einpersonenhaushalte (44%) oder Paarhaushalte mit oder ohne Kinder (45%). Diese beiden Haushaltstypen entsprechen 35% bzw. 56% aller Haushalte. Beiliegende interessante Statistik, zeigt der durchschnittliche Mietpreis:
Durchschnittlicher Mietpreis von Mietern- und Genossenschaftswohnungen nach Anzahl Zimmer (in Franken)
1990 | 2000 | 2016 | VI* | |
Durchschnittlicher Mietpreis (in CHF) | 820 | 1'059 | 1'322 | 3 |
1-Zimmer-Wohnungen | 492 | 598 | 748 | 7 |
2-Zimmer-Wohnungen | 641 | 814 | 1'047 | 5 |
3-Zimmer-Wohnungen | 761 | 976 | 1'264 | 4 |
4-Zimmer-Wohnungen | 945 | 1'198 | 1'517 | 5 |
5-Zimmer-Wohnungen | 1'249 | 1'526 | 1'854 | 14 |
6 und mehr Zimmer-Wohnungen | 1'626 | 1'978 | 2'344 | 48 |
*Vertrauensintervall 2016 ± (in CHF) | ||||
Quellen: BSF - Volkszählung, Strukturerhebung |
Tipps und Tricks für den Bezug der ersten Wohnung
Besorgen Sie sich den Betreibungsauszug. Diesen werden Sie bei der Wohnungsbewerbung abgeben müssen.
Oft wird ein Mietzinsdepot oder den Kauf von Anteilscheinen (bei Wohnbaugenossenschaften) vorausgesetzt. Bereiten Sie ein entsprechendes Budget vor.
Wohnungsanzeigen enthalten nicht immer alle Nebenkosten. Zudem können diese über die Zeit variieren. Fragen Sie deshalb beim Vermieter oder dem Vormieter nach, wie viel für Strom, Wasser und Heizung in etwa anfällt. Bedenken Sie dabei, dass die tatsächlichen Kosten höher liegen können. Beispielsweise bei höherem Stromverbrauch.
Eine WG (Wohngemeinschaft) oder den Bezug einer Wohnung in einer Wohnbaugenossenschaft, hält die fixen monatlichen Mietkosten tief.
Siehe Verzeichnis WBG-CH
Informieren Sie sich beim Vermieter genau über die Haushaltsregeln. Sind Haustiere erlaubt? Verfügt die Mietwohnung über Parkiermöglichkeiten? Ist eine WG (Wohngemeinschaft) erwünscht/erlaubt? Müssen Sie sich an einen Waschplan halten? Werden Umgebungsarbeiten verlangt?
Holen Sie sich tolle und einzigartige Schnäppchen aus der Brocki oder dem Internet!
Melden Sie die Adressänderung Ihrer Bank, Post, Gemeinde, Versicherung etc. Bei der Post empfiehlt sich eine Postumleitung zu beantragen.
Damit der Mietzins immer pünktlich überwiesen wird, können Sie bei der Bank oder Post einen Dauerauftrag einrichten.
Sind bei der Übernahme der neuen Mietwohnung Schäden bekannt (z.B. Parkett hat tiefe Kratzer, die Wand im Schlafzimmer ist überzogen von Löchern oder der Spiegel im Bad hat einen Sprung) müssen die Mängel in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Internet, Fernsehen und Telefon sollten Sie bereits einige Wochen vor dem Einzug anmelden. Oft klappt das Freischalten nicht von heute auf morgen. Gerade, wenn Sie erst einen neuen Vertrag abschliessen müssen.
Geniessen Sie den ersten Umzug bewusst – sie werden in Ihrem Leben nie wieder so wenig Inventar zügeln.
Versicherung – nichts leichter als das
Mit einer Privathaftpflicht decken Sie Schäden ab, die Sie ungewollt verursachen. Oft verlangt der Vermieter eine Mieterhaftpflicht-Versicherung, obwohl dies eine nicht obligatorische Versicherung ist. Der Vermieter will sich natürlich so absichern, dass allfällige Mieterschäden spätestens beim Auszug abgedeckt sind.
Eine Hausratversicherung kann sich ebenso lohnen. Diese zahlt Schäden an Ihrem Mobiliar. Etwa, wenn Ihr Sofa durch eine Überschwemmung beschädigt wird oder Ihr Computer bei einem Einbruch abhandenkommt. In der Regel werden diese zwei Versicherungen kombiniert abgeschlossen. Die meisten Versicherungsanbieter gewähren dann auch einen Kombirabatt.
Sobald Sie nicht mehr zu Hause wohnen und die Krankenkassenprämie selber bezahlen, nehmen die meisten Krankenkassenanbieter eine Mutation (neu: Einzelvertrag) vor. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Adressänderung mitteilen. Klären sie regelmässig beim Versicherer ab, ob noch Sparpotenzial besteht.
Nehmen sie Kontakt auf
Die meisten Versicherungsgesellschaften auf dem Schweizermarkt bieten für Jugendliche tolle Versicherungspakete an. Wir empfehlen Ihnen, sich mit ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzten.
Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung. Mittels Kontaktformular oder Chatfunktion erreichen Sie uns umgehend.