Glaskeramikkochfeld, Fensterscheibe oder Lavabo kaputt – zahlt die Glasbruchversicherung?
Kundendienst PRO LIFE | Glasbruch | 24. September 2021
Familie Lüthi wohnt mit ihren drei Jungs in einem familienfreundlichen Wohnquartier. Regelmässig treffen sich die Kinder und Jugendlichen auf dem Rasenplatz, um gemeinsam Fussball zu spielen. Beim letzten Fussballmatch traf der Ball jedoch nicht das Tor, sondern das Fenster einer Anwohnerin. Lüthis ältester Sohn vertraut sich seiner Mutter an. Ganz aufgelöst erzählt er ihr, dass es keine Absicht war und er besorgt ist, nun mit seinem Taschengeld für die Reparatur aufkommen zu müssen.
Frau Lüthi beruhigt ihren Sohn und erklärt ihm, dass sie für solche Missgeschicke eine Versicherung abgeschlossen haben. Aber welche Versicherung kommt für welchen Glasschaden auf und was ist der Unterschied zwischen der Gebäude- und der Mobiliarverglasung?
Die Gebäude- und Mobiliarverglasung
Stellen Sie sich Ihre Wohnung oder Ihr Haus kopfüber um 180° gedreht vor. Welche Gegenstände würden herunterfallen und welche nicht? Alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, bleibt an seinem Platz und gehört zum Gebäudeinventar. Die heruntergefallenen Gegenstände gehören somit zum Mobiliar.
Die Gebäudeverglasung kann folgendes beinhalten:
Gebäudeverglasungen inkl. Verglasungen baulicher Anlagen (z. B. Velounterstände)
Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas
Sanitäre Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik etc. (z. B. Lavabos)
Glaskeramikkochfelder
Küchenabdeckungen aus Glas
Lichtkuppeln
Firmenschilder
Die Mobiliarverglasung kann folgende Bruchschäden abdecken:
Verglasungen von Einrichtungsgegenständen (Vitrinen, Tische etc.)
Tischplatten aus Stein
GUT ZU WISSEN
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Glasbruchversicherung ist genau geregelt, welche Schäden an welchen Gegenständen übernommen werden und gibt auch über die Ausschlüsse Auskunft.
Eigenes oder fremdes Eigentum?
Nachdem geklärt ist, was die Gebäude- und was die Mobiliarverglasung beinhaltet, stellt sich im Schadenfall die Frage, wer der Eigentümer des beschädigten Glases ist.
Jeder Gebäudeeigentümer ist verpflichtet sein Gebäude zu versichern. Nebst der Feuer-/Elementar- und Wasserdeckung, empfiehl sich der Abschluss einer Gebäudeglasversicherung. Diese kommt beispielsweise für gesprungene Küchenabdeckungen auf, welcher der Eigentümer verursacht.
AUFGEPASST
Als Mieter benötigen Sie keine Gebäudeglasversicherung. Tritt während der Mietdauer unbeabsichtigt einen Schaden auf (die Parfumflasche fällt ins Lavabo oder die Pfanne aufs Glaskeramikfeld), kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf.
Der Abschluss einer Glasbruchversicherung ist freiwillig und macht vor allem Sinn, wenn Sie über viele bewegliche Gegenstände aus Glas verfügen. Dies können Aquarien, Vitrinen oder Glastische u. ä. sein.
Achtung: Die Glasbruchversicherung schliesst folgende Bruchschäden aus:
optische Gläser (z. B. Mikroskope, Fernrohre)
Brillengläser
Glasgeschirr
Hohlgläser (z. B. Vasen)
Beleuchtungskörper
Glühbirnen
Leucht- und Neonröhren
Hi-Fi- und Home-Cinema-Geräte, Flachbildschirme, Beamern, Desktopcomputer, portable Computer (inkl. Tablets, Notebooks und E-Book-Reader) und Mobiltelefone (Handys).
Einige der oben aufgezählten Ausschlüsse können Sie versichern, indem Sie in Ihrer Hausratversicherung die Zusatzdeckung Hausratkasko einschliessen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Im Schadenfall
Frau Lüthi meldet das beschädigte Fenster der Anwohnerin umgehend bei Ihrer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung an. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf, welcher Ihr Sohn ohne Absicht verursachte.
UNSER TIPP
Gebäudeeigentümern empfehlen wir, eine Glasbruchversicherung in der bestehenden Gebäudeversicherung einzuschliessen.
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Wir nehmen Ihre persönlichen Bedürfnisse ernst und unterstützen Sie auf der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos. Reservieren Sie sich einen Beratungstermin. Alle unsere Fachspezialisten und – Spezialistinnen erfüllen die Richtlinien der FINMA (eidgenössische Finanzmarktaufsicht), sind Cicero registriert und beraten Sie kompetent und umfassend.
Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).
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