Gebäudeeigentümer aufgepasst, das müssen Sie wissen!
Kundendienst PRO LIFE | Gebäudeversicherung |23. August 2019
Ein Einfamilienhaus, ein Ferienhaus oder ein Hotel sind ganz klar und eindeutig Häuser. Aber nicht alles, was nach einem Haus aussieht, ist versicherungstechnisch ein Gebäude. Wussten Sie, dass beispielsweise ein Gartenhäuschen, eine Baubaracke oder ein Bienenhaus nicht als Gebäude zählt? Mit diesen fünf Versicherungskriterien kommen Sie der Definition auf die Schliche.
Ein Gebäude angemessen versichern
Der Abschluss einer Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude ist in allen Kantonen– abgesehen von Appenzell Innerrhoden, Genf, Wallis und Tessin – obligatorisch! Ein Gebäude kann zudem freiwillig gegen die Gefahren Wasser, Diebstahl, Glasbruch und Haftpflicht versichert werden. Nachfolgend eine einfache Erklärung zu den erwähnten Gefahren:
Feuer- und Elementarversicherung
In den Monopolkantonen (d.h. alle übrigen 19 Kantone, wie zum Beispiel Bern, Zürich, Neuenburg etc.), muss die Gefahr Feuer/Elementar bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt versichert werden. Privatversicherer dürfen nur Zusatzversicherungen anbieten. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Wasser
Bei Wasserschäden kann es leicht zu imensen Beschädigungen und Folgekosten kommen. Die Grafik zeigt die wesentlichen versicherten Gefahren auf:
Teilweise sind in der Wasserversicherung automatisch auch Folgekosten mitversichert wie:
Freilegungskosten
Mietertragsausfall
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die versicherten Ereignisse immer ausführlich erwähnt. Viel mehr sind jedoch die Ausschlüsse zu beachten! Bei einem Rohrbruch beispielsweise sind die Materialkosten ausgeschlossen. Die Gebäudewasserversicherung übernimmt nur die Kosten für das Freilegen und Zumauern/Abdeckung der Rohre!
Achtung! Gebäudeschäden wegen Hochwasser (direkt am See /Fluss gelegene Gebäudeobjekte) oder Überschwemmung (Überflutung von Gebietsteilen) sind als Feuergefahren respektive Elementarereignisse versichert und nicht über das Risiko «Wasser»!
Diebstahl
Ein Gebäude wird kaum gestohlen. Bei einem Einbruchdiebstahl können jedoch Beschädigungen an Türen, Türrahmen, Fensterläden, Fensterscheiben, Böden und Wänden entstehen.
Achtung: Je nach Art des Gebäudes können solche indirekte Einbruchschäden in der Hausratversicherung beziehungsweise Geschäftsversicherung eingeschlossen werden. Eine Doppelversicherung wird so vermieden!
Glasbruch
Die Gebäudeverglasung versichert alle Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Das sind Fenster, Isolierverglasungen, Glastüren, Lichtkuppeln etc.. Diese können auch aus glasähnlichen Stoffen wie Plexiglas und anderen Kunststoffen bestehen. Schäden an Keramikkochfeldern, Lavabos, Bidets, Closets usw. werden üblicherweise von vielen Versicherungen auch übernommen.
Haftpflicht
Wenn die Tanne auf Ihrem Grundstück umstürzt und das Nachbarshaus beschädigt (Sachschaden), sich mehrere Dachziegel von Ihrem Einfamilienhaus lösen und einen Passanten verletzten (Personenschaden), sind Sie als Hauseigentümer haftbar. Der Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung empfiehlt sich für alle Gebäudeeigentümer!
Achtung Doppelversicherung!
In der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung, geniessen Sie als Eigentümer den nötigen Schutz. Dies jedoch nur, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Selbstbewohntes Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus mit maximal drei Wohnungen, wobei eine davon von Ihnen als Eigentümer bewohnt wird. In allen anderen Fällen müssen Sie den Abschluss einer separaten Gebäudehaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen.
Diese Faktoren sind prämienrelevant
Neben dem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, dem Vertragsablauf und der Zahlungsart sind folgende Faktoren ebenfalls prämienrelevant:
Versichertes Objekt (Einfamilienhaus, Geschäftshaus usw.)
Versicherungsort (Standort der Liegenschaft)
mitversicherte Objekte (wie z.B. ein Carport)
Baujahr
Bauart (massiv/nicht massiv)
Löschverhältnisse (mit/ohne Hydranten)
Flachdach
Selbstbewohnt
Gebäudeversicherungssumme
Die Wohneigentumsquote in der Schweiz
Schweizer/innen sind häufiger Mieter/innen als Eigentümer. Die Wohneigentumsquote nimmt jedoch seit 1970 stetig zu. Eine Übersicht der jeweiligen Wohneigentumsquote nach Kantonen finden Sie hier:
Wir bieten Unterstützung an
Jeder Gebäudeeigentümer muss sich die Frage selbst stellen, in welchem Umfang er das Gebäude über das Obligatorium hinaus versichern will. Da die meisten Gebäude einen grossen Wert haben, lohnt es sich, diese Frage zusammen mit einem vertrauten Versicherungsberater zu klären.
Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung. Mittels Kontaktformular erreichen Sie uns umgehend.
Agentur in Ihrer Nähe finden
Jetzt Beratungstermin reservieren
Vergleichsofferten
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem passenden Versicherungsprodukt
Schadenfall
Sie wollen einen Schadenfall melden?
Verzeichnis Kantonale Gebäudeversicherungen
In 19 Kantonen der Schweiz müssen Gebäude obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.
Einbruchdiebstahl – dreiste Einbrecher schleichen auch tagsüber herum
Gemäss polizeilicher Kriminalstatistik, wurden im Jahr 2017 in der Schweiz 4,9 Einbrüche [...]