Einbruchdiebstahl, Beraubung oder einfacher Diebstahl – welche Versicherung zahlt was?
Kundendienst PRO LIFE | Diebstahlarten | 30. Juli 2021
Sobald einen Gegenstand gestohlen wird, sprechen wir von einem Diebstahl. Dass das Risiko «Diebstahl» in der Hausratversicherung eingeschlossen ist, wissen die meisten von uns. Aber was unterscheidet Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl auswärts oder zu Hause und Einschleichdiebstahl?
Für die Versicherungsgesellschaften ist ein Diebstahl nicht immer ein Diebstahl. Sie unterscheiden zwischen verschiedenen Arten des Abhandenkommens von Gegenständen. Und je nach Diebstahlart, gestaltet sich auch der Versicherungsschutz anders.
In der Versicherungssprache werden die Diebstahlarten folgendermassen definiert:
Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn unter Gewaltanwendung in ein Gebäude eingebrochen oder ein in einem Gebäude befindliches Behältnis (beispielsweise ein Safe) aufgebrochen wird.
Eine Beraubung liegt vor, sobald persönliche Gegenstände unter Androhung oder Anwendung von Gewalt entwendet werden. Die Versicherung definiert als Beraubung auch einen Diebstahl, der bei Unfähigkeit zum Widerstand Infolge Tod, Ohnmacht oder Unfall des Opfers begangen wird.
UNSER TIPP
Scheuen Sie keine Vorsichtsmassnahmen, damit die Diebe wenig bis keine Chance haben zuzuschlagen. Tipps von der schweizerische Kriminalprävention finden Sie hier
Von einem einfachen Diebstahl auswärts spricht die Versicherung, wenn weder ein Einbruch noch eine Beraubung vorliegt. Der einfache Diebstahl auswärts ereignet sich nicht am Versicherungsort, sondern unterwegs. Das heisst, wenn Sie zum Beispiel das Fahrrad am Bahnhof abstellen und es entwendet wird oder Ihre Handtasche bei einem Restaurantbesuch plötzlich fehlt.
Der einfache Diebstahl zu Hause hingegen findet am Versicherungsort statt. Es werden persönliche Gegenstände entwendet ohne Einfluss von einem Einbruch oder Beraubung.
Von einem Einschleichdiebstahlt spricht die Versicherung, wenn die Diebe sich über eine unverschlossene Terassentüren oder ein offenes Fenster Zutritt verschaffen, der Haustür- oder Garagenschlüssel unter der Fussmatte liegt und die Diebe ohne Gewaltanwendung in das Gebäude gelangen und Gegenstände entwenden. Der einfache Diebstahl zu Hause und der Einschleichdiebstahl sind gleichgestellt.
Was übernimmt in einem Schadenfall die Hausratversicherung?
Die Grunddeckung in der Hausratversicherung besteht in der Regel aus den Risiken Feuer/Elementar, Diebstahl und Wasser. Somit sind Ihre persönlichen Gegenstände in der Grunddeckung gegen Diebstahl zum Neuwert versichert. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden die drei Diebstahlarten «Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl zu Hause» im Versicherungsschutz «Diebstahl» definiert und erläutert.
Einige Versicherungsgesellschaften kommen auch für die Reinigung der Räumlichkeiten und Gegenstände nach einem Diebstahl auf. Allfällige Reparaturkosten für zerschlagene Fenster oder aufgebrochene Türen werden oft auch übernommen.
GUT ZU WISSEN
Der «einfache Diebstahl auswärts» ist nicht automatisch in der Grunddeckung der Hausrat-Versicherung eingeschlossen. Wir empfehlen diese wertvolle «Zusatzversicherung» in jedem Fall einzuschliessen.
Den Ausschlüssen ist besondere Beachtung zu schenken
Gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind beispielsweise folgende Ereignisse nicht versichert:
Schäden durch Verlieren, Verlegen oder infolge Veruntreuung
Bargeld bei einem einfachen Diebstahl
reine Vandalen-Schäden, d.h. Schäden am Hausrat und Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen, die nicht im Zusammenhang mit einem Diebstahl oder einem Versuch dazu entstehen
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und variiert von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.
Die Definition Geldwert ist ein wichtiger Punkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Versicherungsschutz beinhaltet das Bargeld, Wertpapiere und Reisechecks, Münzen und Medaillen, Edelmetalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren), ungefasste Edelsteine und Perlen, unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine sowie Prepaid Karten (z. B. Travel Cash Card, Reka-Card oder Lunch-Check).
AUGEPASST
Das Bargeld ist bei einem einfachen Diebstahl NIE versichert. Bargeld ist einzig und allein bei einem Einbruch oder Beraubung abgedeckt.
Nehmen Sie Kontakt auf
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzen und allfällige Versicherungslücken und Bedürfnisse anzusprechen. Für die optimale Abdeckung ist es notwendig, die Policen regelmässig überprüfen zu lassen. Reservieren Sie sich einen Beratungstermin. Alle unsere Fachspezialisten und – Spezialistinnen unterstützen Sie kompetent und erfüllen die Richtlinien der FINMA (eidgenössische Finanzmarktaufsicht) und sind Cicero-registriert.
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