Die Versicherungsdeckung «Feuer» einfach erklärt
Kundendienst PRO LIFE | Feuer- und Elementar-Versicherung | 17. November 2021
Lara lädt ihre Familie zum Fondueplausch in ihrer Mietwohnung ein. Aus dem undichten Fondue-Rechaud fliesst unbemerkt Brennsprit aus und es beginnt zu brennen. Glücklicherweise kann der kleine Brand mit einer Löschdecke rasch erstickt werden. Laras Holztisch sowie das Parkett sind jedoch stark beschädigt. Welche Versicherung kommt für den Schadenersatz auf?
Wenn es in Wohnungen und Häusern brennt, dann ist die Ursache in den meisten Fällen Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Jährlich brennen in der Schweiz rund 10'000 Gebäude, alle 40 Minuten bricht ein Wohnungsbrand aus, etwa 25 Menschen kommen dabei ums Leben und ca. 200 Schwerverletzte sind zu beklagen. Pro Jahr wird durch Feuer ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren hundert Millionen Schweizer Franken vernichtet.
Feuer- und Elementarschäden
Das VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) sieht vor, dass Feuer und Elementarschäden immer zusammen versichert werden müssen.
Die fünf Feuergefahren sind folgende:
Brand
Siehe obgenanntes Beispiel von Lara.
Plötzliche Rauchentwicklung
Der Rauch eines Schadenfeuers beschädigt Wände und Decken in einer Wohnung.
Blitzschlag
Ein Blitz schlägt in das Haus ein und beschädigt diverse Elektrogeräte.
Explosion
Ein Gasgrill explodiert.
Abstürzende/Notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon
Bei einem Flugzeug löst sich im Flug ein Metallbolzen.
Die neun Elementargefahren sind folgende:
Hochwasser
Während tagelangen heftigen Regens wird ein Bergbach zum reissenden Strom.
Überschwemmung
In einem See steigt der Wasserstand extrem hoch, dass das Wasser über das Ufer hinausfliesst und Quartiere überflutet.
Sturm
Ein Wind von mindestens 75 km/h verursacht diverse Schäden.
Hagel
Eine Hagelfront beschädigt Autos, Gewächshäuser, Aussenstoren etc.
Lawine
Eine Lawine bricht durch und zerstört mehrere Berghäuser.
Schneedruck
Die Nassschneemasse rutscht von einem Hausdach.
Felssturz
Bei einem Felssturz lösen sich Teile einer Felswand und stürzen in die Tiefe.
Steinschlag
Einzelne Steine fallen einen Hang hinunter.
Erdrutsch
Nach einem heftigen Gewitter kommt die oberste Erdschicht eines Abhangs ins Rutschen.
Der Schaden, welcher in Laras Wohnung unbeabsichtigt verursacht wurde, wird von der Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung übernommen. Die drei Grundgefahren Feuer/Elementar, Diebstahl und Wasser sind oft in Kombination mit der Privathaftpflicht in einer Hausrat-Police vorzufinden. Der beschädigte Holztisch (Mobiliar und Eigentum von Lara) wird von der Feuer/Elementar und den Schaden am Parkett (Fremdeigentum von Lara, da sie Mieterin ist) wird von ihrer Privathaftpflicht-Versicherung übernommen.
UNSER TIPP
Überprüfen Sie Ihre aktuellen Versicherungs-Policen regelmässig, damit Deckungslücken verhindert werden können. Selbstverständlich sind wir Ihnen dabei gerne behilflich. Reservieren Sie hier eine kostenlose Beratung.
Obligatorium
Das Risiko, dass einen Schaden aufgrund eines Feuer- oder Elementarereignis eintreffen kann, ist relativ gross. Darum besteht in gewissen Versicherungsbranchen ein Obligatorium.
Hausrat
Die Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung ist in den meisten Kantonen freiwillig. In zwei Kantonen ist eine Feuer- Elementardeckung in der Hausrat-Police obligatorisch über den Kanton zu versichern. In weiteren zwei Kantonen ist sie zwar obligatorisch aber der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsanbieter frei wählen. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Gebäude
Wer Hauseigentümer ist weiss, dass in allen Kantonen die Feuer- und Elementardeckung obligatorisch ist. Jede Regel hat jedoch auch hier seine Ausnahme. Bei den GUSTAVO-Kantonen darf der Hausbesitzer die Versicherungsgesellschaft selber wählen. Über diese interessante Aufteilung erfahren Sie hier mehr darüber.
GUT ZU WISSEN
GUSTAVO steht für folgende Kantone: Genf, Uri, Schwyz, Tessin Appenzell i.R. Wallis und Obwalden.
Geschäft
In der Geschäftsversicherung sind die beweglichen Gegenstände eines Unternehmens versichert. Auch hier sind die Grundgefahren Feuer/Elementar, Diebstahl und Wasser zusammen in einer Police versichert. In den Kantonen Nidwalden und Waad besteht für das Feuer- und Elementarrisiko ein kantonales Obligatorium. In Freiburg und Jura ist ebenfalls ein Obligatorium vorhanden, aber es besteht die freie Wahl des Versicherers.
Motorfahrzeug
Das Feuer- und Elementarrisiko ist in der Motorfahrzeug-Versicherung in der Teilkasko-Deckung anzutreffen. Die Teilkaskoversicherung ist eine nicht obligatorische Versicherung. Hier erfahren Sie mehr darüber.
AUFGEPASST
Wir empfehlen den freiwilligen Baustein «Grobfahrlässigkeit» mitzuversichern.
Grobfahrlässig handeln kann jedem mal widerfahren. So ist zum Beispiel die brennende Kerze, die längere Zeit unbeaufsichtigt einen Brand verursacht, mitversichert. Ist dieser Zusatzbaustein nicht versichert, kann es im Schadenfall zu einer Leistungskürzung kommen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Ob Sie als Privatkunde oder Geschäftskunde Unterstützung benötigen, Unsicherheiten bei der optimalen Versicherungsdeckung aufkommen - wir nehmen Ihre persönlichen Bedürfnisse ernst und finden für Sie die passende Versicherungslösung. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos. Reservieren Sie sich einen Beratungstermin. Alle unsere Fachspezialisten und – Spezialistinnen unterstützen Sie kompetent und erfüllen die Richtlinien der FINMA (eidgenössische Finanzmarktaufsicht) und sind Cicero zertifiziert.
Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).
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