Bauversicherung – ob Neubau, Umbau oder Anbau: Bei einem Bauprojekt kann einiges schieflaufen
Kundendienst PRO LIFE | Bauversicherung | 30. April 2021
Familie Seiler hat, nach langer und intensiver Suche auf dem Immobilienmarkt, endlich ihr Traumhaus gefunden. Die Wohnlage ist perfekt und das Haus in gutem Zustand. Da sie jedoch mehr Wohnfläche benötigen, entscheiden sie sich für einen Anbau.
Nachdem das Baugesuch bewilligt ist und die Aufträge an lokale Handwerksfirmen vergeben sind, beginnt Seilers Reise zum Eigentümer. Unterstützung in Sache Versicherung hohlen sie sich bei ihrem Versicherungsberater.
Vor dem Bau – während dem Bau – nach dem Bau
Seilers langjähriger Versicherungsberater zeigt ihnen die Gefahren und den benötigten Versicherungsschutz vor, während und nach dem Bau auf. Er erklärt ihnen, dass dabei sowohl Personen- wie auch Sachschäden auftreten können. Was, wenn während dem Bau die betonierte Decke vom Vortag einstürzt oder ein Spaziergänger die Baustelle übersieht und in die Baugrube stürzt? Die Rohbauversicherung, die Bauwesenversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung bieten den entsprechenden Versicherungsschutz an.
UNSER TIPP
Nehmen Sie mit Ihrem Versicherungsberater bereits in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens Kontakt auf und lassen Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten. Gerne stehen auch wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Die Rohbauversicherung
versichert die Feuer- und Elementargefahren eines entstehenden Bauwerkes. Der Bauherr, also der Eigentümer, ist die versicherte Person und muss vor Baubeginn eine solche Versicherung abschliessen. Wie bei der Gebäudeversicherung müssen die kantonalen Vorschriften beachtet werden. Mit der Rohbauversicherung sind beispielsweise Schäden am Bauwerk versichert, die ein orkanartiger Sturm mit einer Windgeschwindigkeit von über 75 km/h verursacht.
Die Bauwesenversicherung
gleicht einer Kaskoversicherung. Sie deckt allfällige Beschädigungen und Zerstörungen am entstehenden Bauwerk gegen unvorhergesehene Bauunfälle und andere Missgeschicke ab. Der Versicherungsschutz deckt den Bauherrn (Eigentümer) und die am Bau beteiligten Unternehmer wie Architekten oder Bauingenieure ab. Diese Versicherung springt ein, wenn beispielsweise ein Baukran umstürzt und das Bauwerk beschädigt oder die betonierte Decke vom Vortag einstürzt.
Leistungs- resp. Versicherungsausschlüssen (können Sie in den AVBs / Allgemeinen Versicherungsbedingungen des entsprechenden Versicherungsprodukts nachlesen) sollten Sie besonders Beachtung schenken. Schäden, die durch normale Witterungseinflüsse (beispielsweise Frostschäden) entstehen oder Farbflecken, Spritzer von Verputz oder Bitumen, sind nicht versichert.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
kommt für Schäden auf, welche im Zusammenhang mit der Baustelle an einer fremden Person oder einem Gegenstand (eines Dritten) entstehen. Versichert ist in erster Linie der Bauherr. Mitversichert sind jedoch auch Personen, die der Bauherr als Angestellte im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Auch der Spaziergänger, der die ungenügend ausgeschilderte und abgesperrte Baustelle übersieht, ist über die Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert, wenn er in die Baugrube stürzt.
Die versicherten Gefahren beinhalten die Werkeigentümerhaftung (als Eigentümer des entstehenden Bauwerks), die Grundeigentümerhaftung (als Eigentümer des Baugrunds) und die Verschuldenshaftung (für alle die auf der Baustelle anpacken und einen Schaden verursachen. Wenn zum Beispiel Sie als Bauherr oder einer ihrer Freunde beim Entladen der schweren Platte das Auto der Nachbarin beschädigen) und die versicherten Umweltbeeinträchtigungen (wenn zum Beispiel ein Farbeimer vom Gerüst in den nahegelegenen Bach fällt).
Vor dem Bau wird sowohl für die Rohbau- als auch für die Bauwesenversicherung eine provisorische Versicherungssumme festgelegt. Nach dem Bau wird eine endgültige Versicherungssumme definiert. Das heisst, dass nach Bauende die Bauabrechnung eingereicht werden muss. Diese Abrechnung beeinflusst die Höhe der zukünftigen Versicherungsprämie.
GUT ZU WISSEN
Die zu Beginn ermittelte provisorische Prämie löst nach dem Bau eine definitive Prämienabrechnung aus.
Von Mieter zum Eigentümer
Als Eigentümer verändert sich die Versicherungssituation von Familie Seiler. Ihr Versicherungsberater muss nun einige Versicherungsänderungen für sie vornehmen. Als erstes wird der Versicherungsort (die neue Adresse) in der Police geändert.
In der bestehenden Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung müssen folgende Punkte abgeklärt werden:
Stimmt die aktuelle Versicherungssumme noch? Eine Über- oder Unterversicherung wird mit Hilfe des Inventarblattes umgangen.
In der Privathaftpflichtversicherung muss das bisherige Risiko «Mieter» auf «Eigentümer» geändert werden.
Zusätzlich muss das Gebäude nun versichert werden. Neben der grössten Gefahr «Feuer/Elementar» (welche kantonal geregelt ist), empfehlen wir folgende freiwillige Versicherungsdeckungen:
Gebäude Diebstahlversicherung (für Einbruchschäden am Gebäude)
Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Auf dem Versicherungsmarkt stehen noch weitere freiwillige Zusatzversicherungen zur Verfügung.
AUFGEPASST
Eine Doppelversicherung oder eine Deckungslücke entsteht schnell. Holen Sie sich daher frühzeitig Hilfe, damit Sie und Ihr Bauprojekt für alle Eventualitäten abgesichert sind.
Nehmen Sie Kontakt auf
Wir beraten Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens über den benötigten Versicherungsschutz und begleiten Sie auch während und nach der Bauphase. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos. Reservieren Sie sich einen Beratungstermin. Alle unsere Fachspezialisten und – Spezialistinnen unterstützen Sie kompetent und erfüllen die Richtlinien der FINMA (eidgenössische Finanzmarktaufsicht) und sind Cicero zertifiziert.
Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).
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