Auto ausgeliehen und Schaden verursacht – wer kommt für diesen auf?
Kundendienst PRO LIFE | Fremdlenkerversicherung| 27. Mai 2021
Nevio hat vor drei Jahren die Führerscheinprüfung bestanden. Er steht kurz vor seiner Lehrabschlussprüfung und wohnt noch zu Hause bei seinen Eltern. Ein eigenes Auto kann er sich im Moment noch nicht leisten. Ab und zu darf er das Familienauto oder gelegentlich den alten BMW des Grossvaters ausleihen.
Diese neu erworbene Freiheit geniesst Nevio sehr bewusst. Bisher hat er keinen Schaden verursacht. Trotzdem bleibt ein Restrisiko. Nico und seine Eltern nehmen daher mit Ihrem Versicherungsberater Kontakt auf, um die ungewisse Sachlage zu besprechen.
Was ist eine Fremdlenkerversicherung?
Die Fremdlenkerversicherung ist eine Zusatzdeckung in der Privathaftpflicht-Versicherung. Diese Deckung kommt für Schäden auf, welche im Zusammenhang mit einem geliehenen Auto entstehen.
Für den Fall, dass Nico am BMW seines Grossvaters einen Blechschaden verursacht, wird der Schaden wie folgt abgewickelt:
Den Personen- und/oder Sachschaden am Fremdfahrzeug übernimmt die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Den Schaden am BMW des Grossvaters übernimmt die Motorfahrzeug-Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden).
Den vertraglichen Selbstbehalt (liegt in der Regel zwischen CHF 500.– bis CHF 1’000.–) kommt in jedem Fall zum Tragen. Da Nicos Grossvater für seinen alten BMW über keine Kaskodeckung verfügt, wird Nico auf den Kosten für den entstanden Schaden am Fahrzeug sitzen bleiben.
Ausser, Nico hat eine Fremdlenkerversicherung abgeschlossen, auf die er zurückgreifen kann. Diese kommt bei einer vorhanden Vollkasko-Deckung für den Bonusverlust (Erhöhung der Versicherungsprämie nach einem versicherten Schadenfall), den Selbstbehalt und die Reparaturkosten auf.
GUT ZU WISSEN
Die Fremdlenkerversicherung ist eine Zusatzdeckung in der Privathaftpflicht-Versicherung.
Sie gehört nicht zur Motorfahrzeug-Versicherung!
Den Ausschlüssen und Versicherungsdefinitionen immer besondere Beachtung schenken
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind sowohl die Versicherungsdeckungen wie die Ausschlüsse zu finden. Jede Versicherungsgesellschaft hat eigene Versicherungsbedingungen in der Fremdlenkerversicherung. Mit folgenden Ausschlüssen muss man rechnen:
Schäden an Mietfahrzeugen und Carsharing (z.B. Mobility)
Schäden an einem Auto welches auf den Arbeitgeber oder einen Garagist eingelöst ist
Schäden an geleasten Fahrzeugen
Schäden, die von Personen verursacht werden, die im selben Haushalt leben
Die gelegentliche Benützung von fremden Motorfahrzeugen kann in den Versicherungsbedingungen zum Beispiel folgendermassen definiert sein:
Gelegentlich (nicht regelmässig) ist die Benützung, wenn sie 6x in den letzten 3 Monaten nicht übersteigt.
Es kann auch festgelegt sein, dass fremde Fahrzeuge nur an 21 Tage pro Jahr oder an maximal 3 aufeinanderfolgenden Tagen gelenkt werden dürfen.
Ferienfahrten hingegen können während der gesamten Dauer der Ferien abgedeckt sein, unabhängig von der Anzahl der Benutzungen. Aber auch hier müssen vor den Ferien unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) überprüft werden.
AUFGEPASST
Jede Versicherungsgesellschaft hat eigene Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsdeckung, Ausschlüsse und Versicherungsdefinitionen variieren stark.
Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich detailliert zu informieren.
3 Tipps zur Fremdlenkerversicherung
Wer einmal wöchentlich das Fahrzeug des Grossvaters ausleiht, geniesst aufgrund der Häufigkeit keinen Schutz über die Fremdlenkerversicherung. Daher lohnt sich in diesem Fall der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung nicht.
Jugendliche, welche noch zu Hause wohnen und gelegentlich das Familienfahrzeug ausleihen, geniessen keinen Versicherungsschutz über die Fremdlenkerversicherung. Schäden durch Personen, welche im selben Haushalt wohnen, sind in der Privathaftpflicht immer ausgeschlossen. Wie Junglenker unkompliziert und kostengünstig eine Motorfahrzeug-Versicherung abschliessen können, erfahren Sie hier.
Sie verfügen über einen Führerschein jedoch kein Auto, sind oft mit dem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs und leihen sich gelegentlich ein fremdes Fahrzeug aus? In dem Fall ist eine Fremdlenkerversicherung die perfekte Lösung für Sie.
Deckungsvergleich der Fremdlenkerversicherung bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften
Allianz Suisse | vers. Tage pro Jahr: max. 1x/Woche während 2 Mt. oder ohne Unterbruch max. 1 Woche | Selbstbehalt: mind. CHF 500.–/max. CHF 5'000.– | Deckungssumme: max. CHF 100'000.– |
AXA Basic | vers. Tage pro Jahr: 3 | Selbstbehalt: 20%/mind. CHF 1'000.– | Deckungssumme: siehe Privathaftpflicht |
AXA Optima | vers. Tage pro Jahr: 18 | Selbstbehalt: 10%/mind. CHF 500.– | Deckungssumme: siehe Privathaftpflicht |
Basler | vers. Tage pro Jahr: max. 6x in 3 Mt. | Selbstbehalt: siehe Privathaftpflicht | Deckungssumme: siehe Privathaftpflicht |
Generali | vers. Tage pro Jahr: 21 | Selbstbehalt: siehe Privathaftpflicht | Deckungssumme: siehe Privathaftpflicht |
Helvetia | vers. Tage pro Jahr: 32 | Selbstbehalt: siehe Privathaftpflicht | Deckungssumme: siehe Privathaftpflicht |
Mobiliar | vers. Tage pro Jahr: 35 | Selbstbehalt: siehe Privathaftpflicht | Deckungssumme: max. CHF 20'000.– |
Vaudoise | vers. Tage pro Jahr: 14 | Selbstbehalt: mind. CHF 500.– | Deckungssumme: siehe Privathaftpflicht |
ZURICH | vers. Tage pro Jahr: 25 | Selbstbehalt: siehe Privathaftpflicht | Deckungssumme: CH – siehe Privathaftpflicht / Ausland: 2 Mio. |
Nehmen Sie Kontakt auf
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Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).
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