Arbeitslosigkeit – ein unschönes Kapitel!
Kundendienst PRO LIFE | Arbeitslosigkeit | 26. Juli 2018
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen werden in der Presse oft und gerne kommuniziert. Eine monatliche Statistik bietet das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) an.
Die Arbeitslosigkeit kann jeden von uns treffen. Ob jung oder alt, männlich oder weiblich, plötzlich oder vorhersehbar, Deutsch- oder Westschweizer, Vollzeit- oder Teilzeitangestellte, Schweizer oder Ausländer, Fest- oder Temporär angestellt, Hilfsarbeiter oder Kadermitglied. Auf jeden Fall ist und bleibt es ein drastischer Schicksalsschlag!
Was machen, wenn mein Kind nach der obligatorischen Schule keine Lehrstelle findet?
Ein Familienvater verliert den Job, weil die Firma Konkurs geht.
Durch eine Umstrukturierung wird einer Vollzeitmitarbeiterin im Alter von 54 Jahren gekündet.
Das sind alles durchaus realistische Lebensumstände, die eintreffen können.
Wer hilft mir, wenn ich arbeitslos bin?
Betroffene sollten unbedingt die folgenden Schritte unternehmen:
1. Anmeldung auf dem Arbeitsamt Ihrer Gemeinde oder direkt beim zuständigen RAV*. Melden Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag ohne Anstellung!
2. Überarbeiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und bringen Sie diese auf den aktuellsten Stand.
3. Aktiv Stellensuche betreiben z.B. übers Internet, Zeitung, persönliche Kontakte usw.
Je höher die Arbeitsbemühungen sind, desto grösser ist die Chance, möglichst schnell eine neue Anstellung zu finden. Falls Ihnen ein Arbeitslosengeld zusteht, stellen Sie mit der aktiven Stellensuche zudem sicher, dass Ihnen das Geld ausbezahlt wird. Unter folgendem Link finden Sie nützliche Tipps!
Für Schulabgänger, Studenten oder Personen, die sich während der Arbeitslosigkeit neu orientieren oder umschulen wollen, empfehlen wir eine Berufsberatung zu besuchen. (siehe nützliche Links)
Achtung, das dürfen Sie nicht vergessen!
Die ALV* ist wie die AHV*, IV* und EL* in der 1. Säule der staatlichen Vorsorge zu finden. Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Existenzsicherung für arbeitsfähige und arbeitswillige Personen bei Lohnausfall. In vier Fällen erbringt die ALV eine Leistung:
Unverschuldete Arbeitslosigkeit
Insolvenz (Konkurs) des Arbeitgebers
Kurzarbeit, die vom Arbeitgeber wegen schlechten Arbeitsgangs angeordnet werden muss
Schlechtem Wetter (nur bestimmte Branchen)
Die Versicherungsleistung wird in Form eines Taggeldes entschädigt. Es ist in der Höhe und Dauer begrenzt. Beachten Sie, dass nur Arbeitnehmer versichert sind, nicht aber Selbständigerwerbende und Unternehmer. Während Sie Taggelder der ALV beziehen, ist die obligatorische Unfallversicherung mitversichert. Für diesen Zeitraum dürfen Sie die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) ausschliessen!
*RAV = regionales Arbeitsvermittlerzentrum
*ALV = Arbeitslosenversicherung
*AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung
*IV = Invalidenversicherung
*EL = Ergänzungsleistungen
Wir bieten Unterstützung an
Wollen Sie sich zum Beispiel selbstständig machen, beraten wir Sie gerne! In einer solch neuen Situation muss so einiges ins Auge gefasst werden:
Die Rechtsform?
Welche obligatorischen und freiwilligen Versicherungen muss ich kennen und abschliessen?
Wie muss ich mich steuertechnisch bewegen?
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzen. Gerne stehen wir ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.
Mittels Kontaktformular oder Chatfunktion erreichen Sie uns umgehend.