Das Leben wieder hören
Beratung Herzensspende | Kostenübernahme Hörgerät | 17. Januar 2020
«Es hört doch jeder nur, was er versteht» (Johann Wolfgang von Goethe). Doch um etwas zu verstehen, muss man hören können. Häufen sich die Fragen «Wie bitte?», «Was hast Du gesagt?», könnte ein Hörverlust vorliegen. Das war bei Herrn Korf* der Fall. Er benötigte dringend Hörgeräte, konnte sich diese aber nicht leisten. Verzweifelt wandte er sich an «Herzensspende». Wir haben ihn beraten und unterstützt. Heute kann er das Leben wieder hören.
Vielleicht halten Sie beim Lesen einen Moment inne – was hören Sie? Stimmen, Geräusche, Strassenlärm, Musik? Die akustische Informationswelt ist vielfältig. Für uns Menschen als soziale Wesen ist die Kommunikation über das Hören zentral. Ist das Gehör beeinträchtigt, tritt rasch eine soziale Isolation ein. Man fühlt sich in Gruppengesprächen ausgeschlossen, versteht die Frage der Person im Laden nicht mehr und kann nur noch mit Mühe oder gar nicht mehr telefonieren.
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Von der Umwelt isoliert
Das beschreibt die Situation von Herrn Korf, als er sich an «Herzensspende» wandte. Aus seinem Brief ging deutlich hervor, wie sehr er an dieser Situation leidet. Er schrieb, dass er dringend Hörgeräte bräuchte, die Krankenversicherung aber nur einen kleinen Teil der Kosten übernehme. Als Rentner mit geringen finanziellen Mitteln könne er den verbleibenden Betrag nicht selbst bezahlen. Im schriftlichen Kontakt versucht die Beraterin, sich einen Überblick über seine Situation und die finanziellen Verhältnisse zu verschaffen. Bei einem ärztlich festgestellten Hörproblem hat jede in der Schweiz wohnhafte Person Anspruch an einen Kostenbeitrag der AHV (resp. der IV für nicht Pensionierte). Aus diesem Grund hat die Beraterin Herrn Korf als erstes das notwendige Antragsformular zugestellt, damit er dieses bei der zuständigen Stelle einreichen kann. Weil er vor seiner Pensionierung eine IV-Rente bezog, wurde zudem die Pro Infirmis um eine Kostenbeteiligung angefragt.
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Dank der Hörgeräte wieder am Leben teilhaben
Nach einiger Zeit lagen die Entscheide der beiden angefragten Institutionen vor. Erfreulicherweise war dieser auch seitens der Pro Infirmis positiv. Ein Grossteil der Kosten für die beiden Hörgeräte war abgedeckt. Gerne haben wir von «Herzensspende» den verbleibenden Betrag übernommen. Es war für die Beraterin eine Freude, Herrn Korf zum Abschluss telefonisch alles Gute und viele schöne «Hör-Momente» wünschen zu können.
* Name geändert
UNSER SPENDENKONTO
CH74 0079 0016 9317 7192 4
PRO LIFE
Herzensspende
Postfach
3001 Bern
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