Herzlich willkommen bei PRO LIFE

dem Verein fürs Leben

Für Fragen zu Versicherungsprodukten, Deckungen, Prämien, Krankenkassenofferten und -beratungen sowie allgemeine Fragen zur Krankenkassenlösung PRO LIFE stehen Ihnen ab sofort die Versicherungsexpertinnen und -experten der PRO VITA AG zur Verfügung.

Bei Fragen zum Verein PRO LIFE, zu Zahnarztrechnungen, Geburten- und Adoptionsgeld oder Grossfamilienrabatt sowie zum Solidaritätsprojekt «Herzensspende» wenden Sie sich bitte direkt an PRO LIFE.

Weiter...

Roman Graber PRO LIFE | Spitalzusatzversicherungen | 3. September 2018

Was heisst das für mich als bestehender Kunde?

In den letzten Jahren konnten den Spitalzusatzversicherungen für halbprivate Spitalabteilung HOSPITAL PLUS BONUS und HOSPITAL PLUS CLASSICA sowie für private Spitalabteilung HOSPITAL COMFORT BONUS und HOSPITAL COMFORT CLASSICA zu wenig neue Versicherte zugeführt werden. Deshalb gelten diese Spitalzusatzversicherungen als „geschlossene Bestände“ nach Art. 156 der Aufsichtsverordnung (AVO). Dies gilt ab dem 31.12.2018 auch für die Spitalzusatzversicherungen HOSPITAL PLUS (halbprivate Spitalabteilung) und HOSPITAL COMFORT (private Spitalabteilung). Falls Sie aktuell eine Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO (allgemeine Abteilung) oder HOSPITAL FLEX (flexible Wahl der Abteilung) versichert haben, sind Sie von diesen Massnahmen nicht betroffen.

Die neuen Spitalzusatzversicherungsprodukte von Helsana können ab dem 1.1.2019 abgeschlossen werden. Sie heissen HOSPITAL halbprivat und HOSPITAL privat. Geschlossen werden HOSPITAL PLUS BONUS, HOSPITAL PLUS CLASSICA, HOSPITAL COMFORT BONUS sowie HOSPITAL COMFORT CLASSICA. Wie sie wechseln können, erfahren

Was bedeutet das für Sie?

Selbstverständlich können Sie Ihre heutige, sehr gute Spitalzusatzversicherung behalten. Denn an Ihrer Versicherungsdeckung ändert sich nichts. Helsana führt die oben erwähnten Spitalzusatzversicherungen mit sämtlichen Leistungen im geschlossenen Bestand weiter. Es kann jedoch sein, dass bei einer Spitalzusatzversicherung mit geschlossenem Bestand die Prämien längerfristig stärker ansteigen als bei einer Spitalzusatzversicherung, deren Bestand nicht geschlossen ist.

Recht auf Wechsel ohne Gesundheitsprüfung

Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, jederzeit auf den 1. des Folgemonats, frühestens jedoch per 1.1.2019 in eine gleichwertige Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand zu wechseln. Der Wechsel ist freiwillig und setzt keine Gesundheitsprüfung voraus. Helsana bietet Ihnen an, von Ihrer bisherigen Spitalzusatzversicherung in die gleichwertige Spitalzusatzversicherung (offener Bestand) HOSPITAL Halbprivat oder HOSPITAL Privat zu wechseln.

Was ist der Grund für diese Massnahme?

Die aktuelle Leistungskostenentwicklung verlangt Anpassungen in den Spitalzusatzversicherungen. Mit der Einführung von HOSPITAL Halbprivat und HOSPITAL Privat kann Helsana eine nachhaltige Prämiengestaltung sicherstellen. Unter anderem, weil Helsana nun bessere Möglichkeiten hat, mit den Spitälern neue, für die Versicherten attraktivere Verträge abzuschliessen.

Was passiert, wenn ich nicht wechsle?

Selbstverständlich können Sie in der bisherigen Spitalzusatzversicherung bleiben, solange Sie wollen, und profitieren weiterhin von allen Leistungen Ihrer bisherigen Spitalzusatzversicherung. Wie oben erwähnt kann es jedoch sein, dass die Prämie Ihrer bisherigen Spitalzusatzversicherung (geschlossenem Bestand) längerfristig stärker ansteigt als bei der neuen Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat und HOSPITAL Privat.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich wechsle?

In den neuen Spitalzusatzversicherungen wurden alle bestehenden Leistungen übernommen und die Beiträge grosszügig erweitert. Abhängig von Produkt, Alter, Geschlecht und Kanton kann die Prämie der neuen Hospitalprodukte für Sie günstiger sein.

Folgende Zusatzleistungen zeichnen das neue Hospitalprodukt aus:

Bessere Leistungen bei Auslandbehandlungen

Kein Höchsteintrittsalter mehr

Höhere Tagesbeiträge für Haushaltshilfe sowie Bade- und Erholungskuren

An- und Rückreisekosten für gezielte, stationäre Eingriffe in der Schweiz (ÖV, offizielles Taxi)

Geburtspauschale

Rooming-In (teilweise neu)

Rückerstattung bei Aufenthalt in tieferer Abteilung

Welche Nachteile habe ich, wenn ich wechsle?

Abhängig von Produkt, Alter, Geschlecht, Kanton kann die Prämie für die neuen Hospitalprodukte für Sie zurzeit teurer sein als bei Ihrer bisherigen Spitalzusatzversicherung. Längerfristig will Helsana aber durch den möglichen Ausschluss von Spitälern und Ärzten, welche überhöhte Tarife verrechnen, eine nachhaltigere Prämiengestaltung im neuen Hospitalprodukt gewährleisten. Das heisst für Sie, dass die freie Spitalwahl mit dem neuen Hospitalprodukt eingeschränkt wird und vor jedem stationären Spitalaufenthalt das Einholen einer schriftlichen Kostengutsprache bei Helsana sinnvoll ist. Helsana ist jedoch bestrebt sich mit möglichst allen Spitälern und Ärzten für einen fairen Tarifvertrag zu einigen. Die aktuelle Spitalliste finden Sie hier.

Per wann kann ich wechseln?

Sie können grundsätzlich jederzeit auf den 1. des Folgemonats in die gleichwertige Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand wechseln, frühestens jedoch per 1.1.2019. Sie können grundsätzlich aber auch jederzeit ohne Gesundheitsprüfung auf den 1. des Folgemonats in die gleichwertige Spitalzusatzversicherung mit offenem Bestand wechseln.

Quelle: Helsana


Haben Sie Fragen zum neuen Hospitalprodukt oder fühlen Sie sich noch unsicher um eine geeignete Entscheidung fällen zu können? Ihr/e Berater/in oder Ihr regionales Service Center helfen Ihnen gerne weiter.

Das Leben lieben.
Von Beginn an, ein Leben lang.