Kündigung Zusatzversicherungsprodukte (VVG) – Kündigungsfrist, Kündigungsform und verspätet eingetroffene Kündigung
Kundendienst PRO LIFE | Kündigung | 21. September 2020
Ein Wechsel der Zusätze in der Krankenversicherung ist immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Daher wird oftmals auf einen Vergleich verzichtet, obwohl dies aufgrund der unterschiedlichen Leistungen Sinn macht.
Was ist generell bei einer Kündigung von Zusatzversicherungen (VVG- Produkte) zu beachten?
Nie bestehende VVG-Produkte künden, bevor die definitive Aufnahmebestätigung bei der neu gewählten Krankenkasse vorliegt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Kündigungsfristen beachtet werden. Diese können, je nach Kasse und Vertragslänge zwischen einem und sechs Monate betragen.
Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden?
Bei einer Prämienerhöhung besteht die Möglichkeit, das betreffende Produkt innert einer 1-monatigen Frist zu künden.
Bei einem abgeschlossenen 1-Jahresvertrag besteht in der Regel eine 3-monatige Kündigungsfrist. Wer einen Mehrjahresvertrag abgeschlossen hat, muss eine Kündigungsfrist von bis zu 6 Monaten beachten.
In welcher Form muss eine Kündigung erfolgen, damit diese von der Kasse anerkannt wird?
Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Kasse eintreffen und hat schriftlich zu erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, die Kündigung eingeschrieben der Kasse zukommen zu lassen oder ggf. persönlich auf der nächsten Agentur vorbeizubringen. In diesem Fall eine Kopie der Kündigung mitnehmen und vom Empfänger quittieren lassen.
Achtung
Wenn die Kündigung zu spät beim Versicherer eintrifft, erfolgt diese erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.
Die Kündigung per Post gilt erst bei der Entgegennahme durch die Kasse als Zugestellt und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen mit dem rechtzeitigen Absenden. Verspätet eingetroffene Kündigungen müssen von der Kasse nicht akzeptiert werden.
Welche Zusatzprodukte müssen/sollten unbedingt versichert werden und warum?
Die Grundversicherung deckt Risiken in der Regel gut ab. Jedoch gibt es Ausnahmen, welche beachtet werden müssen. Bei Kindern empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung im Bereich Zahnstellungskorrektur/Zahnbehandlungen, da diese Kosten NICHT über die Grundversicherung abgedeckt sind. In der Helsana-Gruppe ergänzt die Produkte TOP und COMPLETA (Mitglieder des Familienvereins PRO LIFE profitieren in diesem Bereich von zusätzlichen Leistungen) diese Deckungslücke. Mitglieder in der Krankenversicherung mit Vergünstigung von PRO LIFE profitieren zusätzlich noch von exklusiven Zuzahlungen in diesem Bereich.
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