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Kundendienst PRO LIFE | Haushalthilfe | 28. Oktober 2020

Unfälle passieren schnell und die daraus resultierenden Folgen für die Familie sind im ersten Moment nicht oder nur schwer abschätzbar. Klar, der Haushalt „schmeisst“ sich
nebenbei und die Einkäufe erledigen sich auf dem Heimweg von der Arbeit noch rasch. Wer so denkt und argumentiert, kennt den Aufwand nicht, welchen Mütter und Väter tagtäglich
zu Hause betreiben.

Wer trägt die Kosten für eine externe Haushalthilfe? Waschen, putzen und kochen gehören zu den nichtkassenpflichtigen Leistungen der Spitex. Die Spitex kommt vorbei und pflegt mich – wer übernimmt diese Kosten? Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.


Eine Mutter oder Vater ist nicht nur eine Hausfrau oder ein Hausmann. Ihre Jobbeschriebe sind vielfältig und beinhaltet beispielsweise:

Koch/Köchin, Putzmann/-frau, Krankenpfleger*in, Lehrer*in, Manager*in, Wäscher*in, Taxifahrer*in, Handwerker* in, Gärtner*in u.v.m.

Was ihr krankheits- oder unfallbedingter Ausfall für die Familie bedeutet, tritt erst nach und nach zu Tage. Der Mittagstisch bleibt leer und das schmutzige Geschirr stapelt sich in der Spüle. Der Kehrichteimer quillt über und der Gang durch die Wohnung gestaltet sich zum Hindernisparcours.
Saubere Kleider sind Mangelware und im Kühlschrank herrscht gähnende Leere.

GUT ZU WISSEN

Die Hauskrankenpflege wird in der Regel von einer anerkannten Spitex-Organisation übernommen.

Glück hat, wer über Verwandte, Bekannte und Freunde verfügt, die einspringen. Je länger der Ausfall dauert, desto rarer werden jedoch die Hilfsangebote.

Das Unfallrisiko können Sie mit gezielten Massnahmen vermindern aber letztendlich nicht vollkommen vermieden. Zur Risikominderung gehört auch ein sinnvoll gestalteter Versicherungsschutz.

Wer trägt die Kosten, wenn jemand für Kochen und Einkaufen angestellt werden muss?

Die Kosten für eine externe Haushalthilfe (kochen, putzen, waschen etc.) werden von der Grundversicherung (KVG) nicht übernommen. Diese müssen Sie selbst tragen oder eine entsprechende Zusatzversicherung springt ein.

Wer trägt die Kosten für eine externe Haushalthilfe? Waschen, putzen und kochen gehören zu den nichtkassenpflichtigen Leistungen der Spitex. Die Spitex kommt vorbei und pflegt mich – wer übernimmt diese Kosten? Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.

Sie wollen vorbeugen? Schliessen Sie eine Spitalzusatzversicherung ab, welche sich an den Kosten beteiligt. Helsana bietet Produkte an, welche 30 bis 200 Franken pro Tag während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr übernehmen. Um diese Leistungen geltend zu machen, benötigen Sie eine ärztliche
Verordnung für eine Haushaltshilfe. Holen Sie trotzdem immer vorgängig eine schriftliche Kostengutsprache bei der Krankenkasse ein.

Die Spitex kommt vorbei und pflegt mich – wer übernimmt diese Kosten?

Die Hauskrankenpflege wird in der Regel von einer anerkannten Spitex-Organisation übernommen.

Wer trägt die Kosten für eine externe Haushalthilfe? Waschen, putzen und kochen gehören zu den nichtkassenpflichtigen Leistungen der Spitex. Die Spitex kommt vorbei und pflegt mich – wer übernimmt diese Kosten? Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.


Sobald die ärztliche Verordnung vorliegt, klärt die Pflegefachperson den benötigten Pflegebedarf ab (Zeitaufwand) und füllt die Bedarfsabklärung aus. Verrechnet wird der gesetzlich festgelegte Betrag aus der Grundversicherung.

Aufgepasst

Die Spitex-Organisation resp. die gewählte Pflegeperson muss von Ihrer Kasse anerkannt sein! Klären Sie dies vorgängig ab und fordern Sie  eine schriftliche Kostengutsprache an.

Hilfe in Anspruch nehmen

Der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung lohnt sich nicht nur für Mütter/Väter/Familien, sondern auch für Einzelpersonen. Wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechperson. Diese informiert Sie gerne über die in Frage kommenden Versicherungsprodukte und klärt für Sie die zu erwartende Prämie ab. Wie bei allen Zusatzversicherungsprodukten ist auch in diesem Fall das Ausfüllen einer Gesundheitsdeklaration erforderlich.


Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).


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