Wettbewerb Schwangerschaftsnewsletter
*Stattgefundene Verlosungen*
Verlosung Joie i-Gemm™ 3 flugzeugzertifizierte Babyschale inklusive i-Base
Verlosung eines Joie pact™ lite Kompakt-Buggys
Verlosung eins Joie cheer™ Reisebetts und Laufgitter in einem
Verlosung eines Joie multiply™ Hochstuhls 6in1.
Verlosung einer Multifunktionsschaukel «Graco® All Ways Soother™»
Verlosung eines Beistellbettchens Joie roomie™ glide
Verlosung einer Babywippe Joie dreamer™
Verlosung eines Autokindersitzes Joie i-Spin 360
Verlosung eines Kinderwagens Joie tourist in Wunschfarbe inkl. Joie ramble Babywanne
von Joie Baby Switzerland hat gewonnen:
Selina Udressy aus Troistorrents
Allgemeine Bedingungen: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Domizil in der Schweiz, die volljährig und urteilsfähig sind. Noch nicht volljährige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Mitarbeiter/innen von PRO LIFE und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, können jederzeit von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden oder entsprechende Korrekturen an der Verlosung vorgenommen werden.
Durch das Einschreiben für den kostenlosen Schwangerschaftsnewsletter nehmen Sie automatisch an der Verlosung teil. Die Teilnahme via Postweg ist ausgeschlossen.
PRO LIFE haften nicht für verspätet eingehende Teilnahmen und kann insbesondere nicht für technische Störungen bei der Übermittlung, insbesondere für Ausfälle des Netzwerkes, der Elektronik oder der Computer verantwortlich gemacht werden.
Die Barauszahlung bzw. der Umtausch von Preisen ist ausgeschlossen. Die gewonnenen Preise dürfen nicht weitergegeben werden. Preise, welche nicht zugestellt werden konnten, werden erneut verlost.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
Allfällige Gebühren und Kosten, die in Verbindung mit dem Preis der Endverlosung entstehen, sind durch die Gewinner zu tragen.
Für Rechts- und Sachmängel der Gewinne wird nicht gehaftet.