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Kundendienst PRO LIFE | Lebensversicherung |31. Oktober 2019

Wir alle haben einen eigenen Lebensstandard, an den wir gewohnt sind. Ob jung oder alt, reich oder arm, gesund oder krank. Um diesen Standard aufrecht zu erhalten, müssen wir für unseren Lebensunterhalt irgendwie aufkommen.

Das gewohnte Level kann man sich meist nur durch Arbeiten ermöglichen. Das heisst, wir sind auf ein regelmässiges Erwerbseinkommen angewiesen. Sollte der Lohn einmal ausbleiben, kann dies für die betroffene Person und ihre Familienangehörigen eine unangenehme Situation verursachen. Bedrohlich ist nicht nur der Ausfall vom Einkommen, sondern auch ein unvorhergesehener Schicksalsschlag.

Die Sozial- und Personenversicherungen schützen uns von folgenden Gefahren:

Die Schweiz verfügt über ein sehr gutes Sozialsystem, welches uns in den verschiedensten Situationen finanziell absichert. Sei die im Alter (AHV-Rente und Pensionskasse), Tod oder Invalidität infolge eines Unfalls, Bei Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit und auch während dem Militär- und Zivildienst.

Die Sozialversicherung

Das Schweizer Sozialversicherungssystem beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Wie bei einem Gebäude, halten die Säulen das Dach aufrecht und schützen uns vor den Gefahren Alter, Tod und Invalidität. Die erste Säule dient unserer Existenzsicherung, die zweite Säule ermöglicht, dass wir unsere gewohnte Lebenshaltung fortführen können und die dritte Säule ist eine freiwillige Erweiterung der ersten und zweiten Säule.

Das Schweizer Sozialversicherungssystem beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Wie bei einem Gebäude halten die Säulen das Dach (Alter, Tod und Invalidität) aufrecht. Die erste Säule beinhaltet die AHV, IV und EL, die zweite Säule BV und UV und die dritte Säule (private Vorsorge) mit den Säulen 3a & 3b

Weitere Sozialversicherungen:

Krankenversicherung (KVG)

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Erwerbsersatzordnung (EO)

Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Die private Vorsorge

Ganz nach Ihren Bedürfnissen können Sie mit einer Lebensversicherung unterschiedliche Ziele verfolgen. Um sich vor den finanziellen Folgen durch Alter, Tod und Invalidität zu schützen, ist die Lebensversicherung in der dritten Säule ein wichtiges Instrument. Zudem kann eine solche Versicherung auch als Sparziel (das angesparte Geld sichert den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung) und für die Absicherung von finanziellen Verpflichtungen (Wohneigentum) eingesetzt werden.

Folgende Formen von Lebensversicherungen gibt es:

Risikolebensversicherung: Versichert die Gefahren Tod oder Erwerbsunfähigkeit infolge einer Invalidität.

Vermögensbildende Versicherung: Die Grundform ist die Sparversicherung. Verbreitet ist heute jedoch die gemischte Lebensversicherung (kombiniert Todesfall- und Sparversicherung).

Altersrentenversicherung: Daraus erhält die versicherte Person zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine Rente.

Spezielle Formen: Es gibt eine ganze Reihe solcher Lebensversicherungen. Ein Beispiel ist die fondsgebunde Lebensversicherung (bildet Vermögen und der Sparanteil wird in Fondsanteilen angelegt)

Lebensversicherung – Wir alle sind uns einen bestimmten Lebensstandard gewohnt, den wir auch nach der Pensionierung oder im Falle eine Invalidität durch einen Unfall oder einer Krankheit aufrecht erhalten möchten. Doch wie können wir diese Mehrausgaben, wenn die Altersrente nicht reicht, versichern?

Die Unterschiede zwischen der gebundenen Vorsorge und freie Vorsorge

Bei der gebundenen Vorsorge, auch Säule 3a genannt, nimmt die versicherte Person gesetzliche Auflagen auf sich und profitiert im Gegenzug von Steuerbegünstigungen. Es gelten Maximalbeträge, welche jährlich einbezahlt werden (müssen). Diese Art von Lebensversicherungen können nur Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbenden) abschliessen.

Wichtig zu wissen: im Jahr 2019 beträgt der maximale Einzahlungsbetrag CHF 6'826 (für Personen mit einem Pensionskassenanschluss) und CHF 34'128.— (Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse). Ein Selbständigerwerbender ohne Pensionskasse darf maximal 20% des jährlichen Nettoerwerbseinkommens einzahlen. Dieser Betrag muss jeweils bis spätestens Ende Jahr überwiesen sein.

Die freie Vorsorge, im Volksmunde auch Säule 3b genannt, kennt keine gesetzlichen Einschränkungen. Dafür sind die Steuererleichterungen im Vergleich zur Säule 3a eingeschränkt. Bei dieser Versicherungsvariante kann die versicherte Person völlig frei entscheiden, mit welchen Mitteln, in welchem Umfang und zu welchem Zweck sie eine Vorsorge betreiben will.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten, sich Ihren Partner oder Ihre Familie mit einer Lebensversicherung abzusichern. Sorgen Sie mit der 3. Säule vor und ergänzen Sie damit die Leistungen aus AHV und Pensionskasse. Die private Vorsorge ist freiwillig – wir helfen Ihnen dabei, eine optimale Lösung zu finden.

Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).

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Nützliche Links

Wertvolle Informationen zu der ersten und zweiten Säule AHV/IV und BVG




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