Zahnunfall bei Kindern – was ist zu tun?
Kundendienst PRO LIFE | Zahnunfall| 30. Oktober 2019
Eben noch drehte Lars (9) auf dem Scooter vergnügt seine Runden auf dem Pumptrack und lieferte sich dabei ein Wettrennen mit seinem Freund Marc. Die beiden Jungs wurden immer mutiger, das Tempo rasanter und die Sprünge über der Buckelpiste höher. Marc lag in Führung, dicht gefolgt von Lars. Beim Sprung über die nächste Welle passierte es. Der Lenker von Lars drehte sich leicht und damit auch das Vorderrad. Lars stürzte über den Lenker und landete mit dem Gesicht unsanft auf dem Beton.
Die Unterlippe schwoll augenblicklich an und Blut lief ihm übers Kinn. Alles schmerzte und mit der Hilfe seines Freundes Marc schleppte sich Lars nach Hause. Lars’ Mutter legte ihm sofort einen Eiswürfel auf die blutende Unterlippe und kontrollierte sorgfältig seine Zähne. Der linke obere Schneidezahn wackelte und an der Ecke war ein kleines Stück abgebrochen.
Richtiges Verhalten nach Zahnunfällen bei Kindern
Kinder leben ihren natürlichen Bewegungsdrang tagtäglich mit Lust und Freude aus. Dabei sind Unfälle nicht immer vermeidbar. Passieren kann es beim «Fangis-Spielen», Rennen, Hüpfen oder Radfahren – Ihr Kind stürzt unglücklich und schon wackelt ein Zahn oder bricht ab. In dieser Situation gilt es für Sie als Eltern nun, Ruhe zu bewahren und richtig zu reagieren.
Welche Arten von Zahnunfällen gibt es?
Unterschieden wird zwischen Unfällen, bei denen Milchzähne oder bleibende Zähne betroffen sind. Mögliche Verletzungen sind:
Ein Stück Zahn ist abgebrochen. Während kleinere Stücke in der Regel nicht angeklebt werden, ist es bei grösseren Stücken wichtig, dass Sie diese, in Wasser gelegt, mitnehmen, da Ihr Zahnarzt sie eventuell wieder ankleben kann. In dem Fall eilt es und die Behandlung muss innert wenigen Stunden nach dem Unfall erfolgen.
Ein Zahn hat sich gelockert. Bei Milchzähnen nimmt der Zahnarzt den Befund auf und notiert diesen in das Zahnschadenformular. Bei den bleibenden Zähnen muss der Zahn vielleicht zusätzlich mit einer Schiene fixiert werden. Auch in diesem Fall ist Eile geboten.
Ein Zahn hat sich verschoben. Bei Milchzähnen noch am selben Tag den Zahnarzt aufsuchen, damit dieser den Zahn wieder in die richtige Position drücken kann. Bei den bleibenden Zähnen eilt es sehr, da nur innert wenigen Stunden eine Rückpositionierung möglich ist. Hier wird der betroffene Zahn in der Regel zusätzlich mit einer Schiene fixiert.
Ein Zahn wurde herausgeschlagen. Milchzähne werden in der Regel vom Zahnarzt nicht wieder eingesetzt. Er nimmt lediglich den Befund für das Zahnschadenformular auf. Bei den bleibenden Zähnen setzen Sie den Zahn, falls möglich, sofort wieder ein und suchen Sie anschliessend den Zahnarzt auf. Kann der Zahn nicht selbst wieder eingesetzt werden, diesen NIE an der Wurzel anfassen und KEINESFALLS mechanisch reinigen! Der Zahn muss für den Transport zum Zahnarzt feucht aufbewahrt werden. Legen Sie ihn in Milch ein oder befeuchten Sie ihn mit etwas Speichel und wickeln Sie ihn anschliessend in ein Stück Frischhaltefolie ein.
Ein Zahn wurde hineingeschlagen. Bei Milchzähnen ist, abgesehen von der Befundaufnahme, in der Regel keine weitere Behandlung nötig. Da sich jedoch Keime und Bakterien unter den Milchzahn schleichen können, besteht die Gefahr einer Schädigung des Folgezahns. Bei den bleibenden Zähnen ist ein sofortiger Zahnarztbesuch unumgänglich, da der Zahn wieder in die richtige Position gerückt werden muss.
Checkliste Zahnunfall bei Kindern
Blutung mit Hilfe eines sauberen Tuches und dem Auflegen eines Eiswürfels (äusserlich) stoppen. Bei grösseren offenen Wunden beim Kinderarzt abklären, ob eine Tetanusimpfung (Wundstarrkrampf) angezeigt ist.
Falls Ihr Kind über Schwindel klagt, erbricht oder seine Pupillen unterschiedlich gross sind, besteht der Verdacht auf eine Hirnerschütterung. In diesem Fall unverzüglich mit dem Kinderarzt oder, falls dieser nicht erreichbar ist, mit dem nächsten Spital Kontakt aufnehmen.
Bei einem Zahnunfall, vor allem, wenn dieser einen der bleibenden Zähne betrifft, eilt es!! Je schneller Sie den Zahnarzt aufsuchen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahnverletzung erfolgreich behandelt werden kann.
Zahnunfälle müssen immer unverzüglich der Krankenkasse gemeldet werden, da diese die Kosten (abzüglich dem individuellen Selbstbehalt) für die Behandlung trägt. Vereinbaren Sie einen Termin beim Zahnarzt und laden Sie, falls die Zeit dazu reicht, vorgängig das Helsana-Zahnschadenformular herunter. Bedenken Sie, dass die Folgeschäden des Unfalls manchmal erst nach Jahren sichtbar werden. Kopieren Sie das von Ihrem Zahnarzt ausgefüllte Zahnschadenformular und bewahren Sie es sorgfältig auf.
Wer übernimmt die Kosten des Zahnunfalls?
Zahnunfälle sind über die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung versichert. Sie übernimmt die Kosten (abzüglich dem individuellen Selbstbehalt) für den Zahnarztbesuch nach dem Unfall, das Ausfüllen des Zahnschadenformulars, die Behandlungskosten, allfällig benötigte Röntgenbilder etc. sowie die Folgekosten, falls ein Zahnschadenformular den Unfall dokumentiert.
Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).